Elterngeld und Erbschaft

4. August 2016 14:08 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag,

Ich habe eine Frage zur Berrechnung des Elterngeldes:
Ich habe geerbt und während ich Elterngeld bezogen habe aus der Erbmasse ein Haus verkauft. Wird dieser private Veräußerungsgewinn auf das Elterngeld angerechnet?

Herzlichen Dank
4. August 2016 | 14:50

Antwort

von


(2487)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Tag,

ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:

Bei der Berechnung des Elterngeldes werden grundsätzlich nur Einkünfte bestimmter Art angerechnet, die sich aus § 3 BEEG ergeben.

Die Erbschaft und der daraus resultierende Verkaufserlös sind keine Einkünfte, die unter die genannte Vorschrift fallen.

Von daher wird der erzielte Verkaufserlös nicht angerechnet.

Mit freundlichen Grüßen


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