3. August 2009
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17:15
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Hier geht es um Trennungsunterhalt, also um den Unterhalt für die Zeit von der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung.
Auf Trennungsunterhalt kann aber für die Zukunft nicht verzichtet werden. Ein vereinbarter Unterhaltsverzicht ist unwirksam.
In Ihrem Fall wird man von einem (unwirksamen) Teilverzicht ausgehen dürfen.
Deshalb empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um Trennungsunterhalt geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
6. August 2009 | 18:54
Vielen Dank für diesen wertvollen Rat. Kann ich , weil ich ja kaum Geld zur Verfügung habe, bei einem Rechtspfleger im Familiengericht einen Beratungsschein holen für die Erstberatung beim Anwalt?
Nochmals herzlichen Dank!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
6. August 2009 | 20:48
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie beantragen direkt bei Gericht den Beratungshilfeschein und nehmen diesen mit zum Termin bei Ihrem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwalt stellt für Sie den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt