Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich möchte sie sogleich unter Berücksichtigung Ihrer Informationen wie folgt summarisch beantworten.
Nach Ihrer Schilderung dürften etwaige Verdachtsmomente gegen sie eher dürftig sein. Insbesondere kann ich nicht erkennen, wie Ihnen hier nachgewiesen werden soll, dass sie wider besseres Wissen gehandelt hätten.
Allerdings kann ohne Prüfung der zu Grunde liegenden Akte insoweit keine abschließende Auskunft gegeben werden. Bevor sie unter Umständen eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen sollten Sie vorerst prüfen, ob überhaupt entsprechend ermittelt wird. Vielleicht hat ihr „Kumpel“ im Rahmen seiner Vernehmung auch etwas falsch verstanden. Im Ergebnis kann ich Ihnen raten abzuwarten, bis weitere Maßnahmen gegen sie eingeleitet werden.
Ich hoffe, dass Ihre Fragen mithin beantwortet worden sind. Ansonsten stehe ich für Rückfragen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
Burgwedel 2006
mailabc@anwaltskanzlei-hellmann.de (entferne abc)
Guten Tag,
ich bin nun Vernommen worden und habe die Aussage verweigert.
Denn die Polizei ist ein Schlamperladen was schon in früheren Verfahren gegen mich zu tage kam.
Sie wirken auf dich ein das du nicht mehr weisst was du gerade gesagt hast und verdrehen alles!
Mein Kumpel wurde heute noch einmal angehört. Der Beamte fragte meinen Kumpel über mich aus. Aber über die Tat nichts.
Der Beamte fragte meinen Kumpel, ob ich psychische Probleme habe. Das ich immer in der Mitte stehen will und solche Sachen. Der Beamte meinte noch ich soll mich an entsprechende Stellen wenden!
Es wird mir noch mehr vorgeworfen als nur Vortäuschen einer Straftat u.a währen dies: Missbrauch von Notrufen und Sachbeschädigung.
Die einzigen Verdachtsmomente bestehen in ein paar Abweichungen meiner Aussage bevor ich Beschlugtiger war und die von meinem Kumpel. Mein Kumpel konnte aber konkret nichts sagen da dieser im Auto war. Denn ohne Aussagen stehen die Beamten mit lehren Händen da.
Der Beamte leitet dies jetzt an die Sta weiter.
Nun meine Frage(n):
Soll ich weiterhin die Aussage verweigern?
Muss ich mir solche Aussagen was die Pysche angeht gefallen lassen?
Wie kann ich mich gegen solche Äusserungen seitens der Polizei wehren?
Können sie meinem Kumpel auch ein Strafverfahren anhängen?
Da mein Kumpel event. auch der Beihilfe bezichtig werden kann soll er die Aussage verweigern?
Reichen die Beweise, diese kleinen Abweichungen aus um mich zuverurteilen?
Besten Dank
Mit freundlichen Grüßen
ggf. werde ich wegen einem Mandat auf Sie zukommen.
Sehr geehrter Fragesteller,
da Ihre Fragen allesamt neu sind, werde ich Sie im Rahmen der Nachfrage nicht beantworten. Der Zweck der Nachfrage ist es, Verständnisprobleme zu klären, nicht extensiven Beratungsbedarf bei Mindestbudget umzusetzen.
Ich kann Ihnen nur noch mal dringend anraten, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu konsultieren und diesen dann Akteneinsicht nehmen zu lassen. Bis dahin sollten Sie sich tunlichst nicht weiter zur Sache einlassen!
Hochachtungsvoll
RA Hellmann