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In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:
Haben einzelne Eigentümer auch ohne Mehrheit das Recht bei der VKB ein aufklärendes Gespräch zu verlangen und wenn ja wie können wir das beantragen?
Sie sind als Eigentümergemeinschaft Vertragspartner der Versicherung geworden. Sie haben gegenüber der Hausverwaltung Anspruch auf Einsichtnahme in diese Verträge. Einen Anspruch auf ein klärendes Gespräch haben Sie nicht. Denn es ist ja nicht die Versicherung, die die Einsichtnahme in die Verträge verweigert, sondern die Hausverwaltung.
Können wir Einsicht in die Provisionsabsprachen und Anträge zu den Versicherungsverträgen bei der Versicherungskammer Bayern verlangen plus eine verbindliche Erklärung ob Schäden über die Vorläufer- Brandversicherung abgewickelt wurden?
Einsicht in die zwischen dem Vertreter und der Versicherung bestehenden Verträge können sie nicht nehmen. Sie sollten jedoch hier die Versicherungskammer Bayern um Aufklärung und Vermittlung bitten. Ihren Verdacht, dass hier eine Falschberatung stattgefunden habe können Sie ja dort äußern.
Die Aufklärung über die Frage, ob Schäden über die Vorläuferversicherung abgewickelt wurden, obliegt wiederum der Hausverwaltung.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
(Regine Filler)
Rechtsanwältin
welche Versicherungsunterlagen gibt es bei der Hausverwaltung=versicherungsvermittler die ich zur vollständigen Klärung meiner Fragen einzusehen verlangen kann und wie nennt man diese; der versicherungsvertrag selbst gibt keine detaillierte Auskunft (z.B. zur Gebäudewertermittlung, Schadensfälle und zusätzliche Kosten durch eine Gewerbliche Nutzung) und obwohl es der Hausverwaltung obläge gibt sie keine weiteren Auskünfte (Beispiel Anfrage: gab es einen Schaden... ? gottseidank hat es bei uns nicht gebrannt.)In was kann ich also Einsicht verlangen und kann ich eine Frist setzen? Die Versicherungskammer Bayern ist freiwillig weder zu einer Aufklärung noch zu einer Vermittlung bereit. (Beispiel:Herr ... ist ein sehr kompetenter Sachverständiger und Sie können dankbar sein,daß er den Versicherungsvertrag für Sie abgeschlossen hat. Ihren Brief können wir leider nicht beantworten, da wir zur Zeit unterbesetzt sind, er muß wohl irgendwo zwischen der unbearbeitetet Post liegen)
Sie sollten die Hausverwaltung auffordern, offenzulegen, aus welchem Grunde die Versicherungsprämien nunmehr höher ausfallen. Dazu können Sie sich beispielsweise auch die Antragsunterlagen geben lassen.
Prinzipiell können Sie, sofern es von der Mehrheit der Eigentümer so beschlossen ist, gegen die Änderung der Versicherung nichts unnternehmen.
Es gibt allerdings die Möglichkeit, sich an das Aufsichtsamt für Versicherungswesen zu wendne, wenn Sie den EInfdruck haben, dass der versicherungsagent hier nicht ordnungsgemäß arbeitet.
Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Mehrheitseigentümer und den Hausverwalter zu verlangen. Hierzu muss jedoch nachgewiesen werden, dass Sie einen Schaden haben, sprich, Sie dürfen durch diesen neuen Vertrag keinen besserern oder weitergehenden Versicherungsschutz gebießen sondern wirtschaftlich schlechter gestellt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Filler
Rechtsanwältin