unverschuldeterr Unfall Ausland

| 4. September 2016 17:52 |
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Verkehrsrecht


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Nach einem Auffahrunfall in Italien dauert die Schadenabwicklung mit der Haftpflichtversicherung des italienischen Unfallverursachers trotz Schuldeingeständnis voraussichtlich ziemlich lange. Dies hat mir die deutsche Vertretung der italienischen Versicherung, sowie die ADAC-Rechtsberatung bereits mitgeteilt .
Ausserdem übernimmt die ital. Versicherung die deutschen Reparaturgebühren nicht in voller Höhe und zahlt auch keinen Leihwagen während der Reparaturdauer.
Wenn ich zur Beschleunigung die Schadensregulierung meiner eigenen Vollkaskoversicherung übergebe, muss dann die Versicherung des Verursachers meine Selbstbeteiligung übernehmen?
4. September 2016 | 18:25

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vom Unfallverursacher ist nach italienischem Recht die Kasko-Selbstbeteiligung gegen Vorlagen einer entsprechenden Kasko-Abrechnung zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn


Bewertung des Fragestellers 11. September 2016 | 21:16

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