scheidung haus

18. Juni 2007 16:12 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
ich bin seit sept. letzten jahres geschieden, lebe mit meinem 17 jährigen sohn in dem gemeinsam vor 18 jahren erworbenen haus. mein exmann ist ausgezogen in 3/06. ich bin unterhaltspflichtig, da mein exmann momentan nicht berufstätig ist. er zahlt auch keinen unterhalt für meinen sohn. des weiteren muß ich jeden monat 500,- euro an ihn nutzungsausgleich zahlen für das haus,und zusätzlich 500,- euro für seine schulden bei der bank.
das haus hat damals 280.000 DM gekostet. Es ist nun für 140.000 Euro geschätzt worden. ich habe damals 150.000 DM gezahlt dafür (schenkung von meiner mutter und mein bausparvertrag). mein exmann zahlte nichts. über die restsumme laufen noch 3 kredite,dich ich alle bisher allein zahlte.
mein exmann ist iraner, er hat im laufe der ehe gelder bekommen von seinem bruder, aber nie für gemeinsame dinge, sondern nur um seine eigenen schulden begleichen zu können. diese summen deklariert er nun als schenkungen des erbes. er hat aber keine belege von der bank. er will ca. 70.000 euro für das haus haben.
des weiteren will er keinen unterhalt für meinen/unseren sohn zahlen, er sei krank..ich habe des weiteren alle gemeinsamen schulden zu zahlen, die renovierung und instandhaltung des hauses kostet momentan sehr viel geld (fenster undicht, dach usw.)
meine rechtsanwältin steht in diesem punkt nicht wirklich auf meiner seite, sie sagt lapidar, ich müsse, so wie alle geschiedenen halt das haus verkaufen um ihn auszuzahlen. das will ich aber nicht. wir haben vor außergerichtlich eine einigung zu erzielen. ich bitte dringend um gangbare vorschläge.
vielen dank im voraus
18. Juni 2007 | 16:37

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


zunächst ist es doch etwas verwunderlich, dass SIE neben der Kindesbetreuung noch Ehegattenunterhalt zahlen. Allein die Behauptung des Ex-Mannes, er sei krank ist nun nicht wirklich geeignet, Unterhaltsansprüche zu begründen. Sollte es also keinen Unterhaltstitel geben, sollte diese Frage DRINGEND neu geprüft werden. Bei Bestehen eines Unterhaltstitels wird es wesentlich auf die damaligen Verhältnisse ankommen.

Hinsichtlich des Hauses wird zunächst auf die formale Rechtsposition abgestellt, und da ist der Ex-Mann nun in einer günstigen Position, da es einen Grundbucheintrag gibt.

Gleichwohl wird eine Ausgleichszahlung hier ausgeschlossen sein, da auch diese Zahlung immer unter Billigkeitsgesichtpunkten zu werten ist und und die Gerichte zumindest dann, wenn der (vermeidliche) Anspruchsteller noch nicht einmal zum Kindesunterhalt beiträgt, diese Billigkeitserwägungen hier sicherlich zu Lasten des Ex-Mannes ausfallen lassen wird, zumal Geldzuwendungen der Familie Ihres Ex-Mannes ebenfalls nicht dem Familienunterhalt zugeflossen ist.

Daher werden Sie sicherlich keine 70.000,00 EUR an den Ex-Mann zu zahlen haben.


Möglich wäre es nun, dass "Gesamtpaket" (Haus, Unterhalt und sonstige Ansprüche) im Rahmen einer notariellen Vereinbarung zu entwerfen, wobei die Eigentumsübertragung natürlich vorrangig sein muss.

Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass die Gläubigerbank Ihren Ex-Mann nicht aus der Haftung entlassen muss (und vermutlich nicht wird), so dass es dann zu einer internen Freistellung Ihrerseits kommen muss.

Im Zuge der Übertragung könnte dann diese Freistellung erfolgen.

Da Ihre Rechtsposition, wie oben ausgeführt, aber sicherlich nicht die Schlechteste ist, werden Zugeständnisse Ihrerseits auch nicht besonders hoch sein müssen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

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