Sehr geehrter Fragender,
Ihnen steht als Rechteinhaber des Bildes bzw. als Vertreter Ihres Kindes das Recht zur Aufforderung der Unterlassung sowie zur Verlangung eines Schadensersatzes in Höhe einer Lizenzgebühr (zwischen 500-1000 EUR, je nach Dauer der Nutzung, Umfang der damit erwirtschafteten Gewinne, Umfang der Verbreitung etc.) zu.
Durch die Unterlassungserklärung können Sie außergerichtlich - notfalls gerichtlich verhindern, dass das Bild nicht weiter genutzt wird. Sie können auch Auskunft verlangen, welche Einnahmen erzielt wurden, an wen das bild weitergegeben wurde etc.
Die Unterlassungserklärung sollte dabei von einem Anwalt aufgestellt werden, damit Sie auch wirklich alle Punkte beachten. Ein freundliches Auffordern ist nie falsch, nützt Ihnen aber nichts, da Sie dann zwar für den Moment Ruhe hätte, aber keine Sanktionsmöglichkeit im Wiederholungsfall haben.
Ich hoffe, Ihnen ersteinmal weitergeholfen zu haben.
Gerne bin ich ihnen dabei behiflich und würde mich über eine Beauftraung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
"...notfalls gerichtlich verhindern, dass das Bild nicht weiter genutzt wird."
muss heissen:
"...notfalls gerichtlich verhindern, dass das Bild weiter genutzt wird."
Ihnen steht als Rechteinhaber des Bildes bzw. als Vertreter Ihres Kindes das Recht zur Aufforderung der Unterlassung sowie zur Verlangung eines Schadensersatzes in Höhe einer Lizenzgebühr (zwischen 500-1000 EUR, je nach Dauer der Nutzung, Umfang der damit erwirtschafteten Gewinne, Umfang der Verbreitung etc.) zu.
Durch die Unterlassungserklärung können Sie außergerichtlich - notfalls gerichtlich verhindern, dass das Bild nicht weiter genutzt wird. Sie können auch Auskunft verlangen, welche Einnahmen erzielt wurden, an wen das bild weitergegeben wurde etc.
Die Unterlassungserklärung sollte dabei von einem Anwalt aufgestellt werden, damit Sie auch wirklich alle Punkte beachten. Ein freundliches Auffordern ist nie falsch, nützt Ihnen aber nichts, da Sie dann zwar für den Moment Ruhe hätte, aber keine Sanktionsmöglichkeit im Wiederholungsfall haben.
Ich hoffe, Ihnen ersteinmal weitergeholfen zu haben.
Gerne bin ich ihnen dabei behiflich und würde mich über eine Beauftraung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Ergänzung vom Anwalt
31. August 2007 | 15:10
kleine Änderung:"...notfalls gerichtlich verhindern, dass das Bild nicht weiter genutzt wird."
muss heissen:
"...notfalls gerichtlich verhindern, dass das Bild weiter genutzt wird."