7. Dezember 2015
|
17:17
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Grundsätzlich muss derjenige, der Ansprüche geltend macht, sämtliche Voraussetzungen hierfür beweisen.
Wenn Ihr Ex-Vermieter also Schadensersatz wegen angeblicher Nichtvermietbarkeit beansprucht, muss er beweisen, dass das Objekt nicht vermietet werden konnte.
Was es mit dem Strom auf sich hat, kann ohne nähere Kenntnis der Umstände nicht gesagt werden.
Auf jeden Fall muss er beweisen, dass Sie am Strom etwas gemacht haben, was zu einer Unvermietbarkeit geführt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
7. Dezember 2015 | 17:38
Ein teil der fragen die ich gestellt haben sind nicht beantwortet.!!!
ja soweit danke für die info!!! Aber hat er ein Anspruch drauf ? ich mein ich hatte ja noch ein Mietvertrag bis Dezember 2012 und seit mai 2012 bin ich da raus weil er geklagt hat...
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
7. Dezember 2015 | 17:44
Welche Fragen sind nicht beantwortet?
Ob er einen Anspruch darauf hat, muss das Gericht entscheiden. Ich kenne den Sachverhalt zu wenig, als dass ich eine seriöse Prognose abgeben könnte.