Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für das Einstellen Ihrer Frage, welche ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte:
Da die Rentenversicherung schreibt, dass es sich um durch bestandskräftigen Bescheid festgestellte Forderungen handelt, ist anzunehmen, dass das Vorgehen der Rentenversicherung rechtmäßig ist. Ohne nähere Kenntnis des Schreibens kann jedoch auch nicht näher darauf eingegangen werden. Sie dürfen mir daher Ihre Unterlagen gerne (per Fax oder Email) zukommen lassen.
Sie sollten aber auf jeden Fall versuchen, sich mit der Rentenversicherung dahingehend zu einigen, dass monatlich ein geringerer Betrag einbehalten wird, da Ihnen ja beim Einbehalt von 350,00 € monatlich nicht mehr viel zum Leben übrig bleibt. Denn Ihr Existenzminimum muss gesichert sein. Argumentieren können Sie damit, dass die Pfändungsfreigrenze für Arbeitslohn derzeit bei 989,99 € liegt. Schließlich dürfen Sie ja auch nicht unnötigerweise Soziallleistungen in Anspruch nehmen müssen (Grundsicherung). Informieren Sie auch Ihren Treuhänder/Insolvenzverwalter.
Ich hoffe, Ihnen zunächst einen ersten Überblick gegeben zu haben. Bei Bedarf nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Darüber hinaus stehe ich Ihnen für die weitere Geltendmachung Ihrer Rechte ebenfalls gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
YVonne Müller
Rechtsanwältin
ich bedanke mich für das Einstellen Ihrer Frage, welche ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte:
Da die Rentenversicherung schreibt, dass es sich um durch bestandskräftigen Bescheid festgestellte Forderungen handelt, ist anzunehmen, dass das Vorgehen der Rentenversicherung rechtmäßig ist. Ohne nähere Kenntnis des Schreibens kann jedoch auch nicht näher darauf eingegangen werden. Sie dürfen mir daher Ihre Unterlagen gerne (per Fax oder Email) zukommen lassen.
Sie sollten aber auf jeden Fall versuchen, sich mit der Rentenversicherung dahingehend zu einigen, dass monatlich ein geringerer Betrag einbehalten wird, da Ihnen ja beim Einbehalt von 350,00 € monatlich nicht mehr viel zum Leben übrig bleibt. Denn Ihr Existenzminimum muss gesichert sein. Argumentieren können Sie damit, dass die Pfändungsfreigrenze für Arbeitslohn derzeit bei 989,99 € liegt. Schließlich dürfen Sie ja auch nicht unnötigerweise Soziallleistungen in Anspruch nehmen müssen (Grundsicherung). Informieren Sie auch Ihren Treuhänder/Insolvenzverwalter.
Ich hoffe, Ihnen zunächst einen ersten Überblick gegeben zu haben. Bei Bedarf nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Darüber hinaus stehe ich Ihnen für die weitere Geltendmachung Ihrer Rechte ebenfalls gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
YVonne Müller
Rechtsanwältin