11. September 2007
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13:15
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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hier müssen Sie die Vereinbarung im Zwangswege durchsetzen.
Zwangsweise kann man die Mutter nur dadurch zur Vereinbarung eines Termines "zwingen", indem Sie gegen diese beim Gericht einen Beschluss auf Festsetzung eines Zwangsgeldes, ersatzweise Zwangshaft erwirken. Mit diesem Beschluss haben Sie zwar immer noch keinen Termin, können aber das Zwangsgeld vollstrecken, in der Hoffnung, die Mutter damit unter Druck zu setzten. Dieses gilt insbesondere für die Zwangshaft, die angeordnet werden kann.
Letztendlich sollten Sie mit Ihrem Anwalt aber überlegen, die Vereinbarung abzuändern. In Anbetracht der Situation erscheint es mir unglücklich eine Vereinbarung zu wählen, mit der die Parteien erst einen Termin vereinbaren müssen. Besser erscheint mir auf eine Abänderung hinzuwirken, mit dem Ziel, genaue Termine festzulegen.
Mit einem solchen Beschluss ist die Durchsetzung einfacher, da genaue Termine genannt sind.
Dazu bedarf es allergings zuvor wieder einer Entscheidung des Gerichtes. Zunächst wieder den Zwangsgeldbeschluss und wenn dieser nicht zum Erfolg führt, den Antrag auf Anwendung des unmittelbaren Zwanges.
Das ist zwar keine glückliche Lösung, gibt Ihnen und den Kindern aber die Möglichkeit einen Umgang durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle