25. Januar 2005
|
17:48
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
zunächst einmal rate ich Ihnen dringend, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. "Verschweigen" Sie etwas, stellt dieses einen Straftatbestand dar. Neben den zivilrechtlichen Rückforderungsansprüchen dürfen Sie dann auch noch mit einem nicht unerheblichen Bußgeld rechnen.
Das zur Einleitung.
Der Grundfreibetrag bezüglich des Geldvermögens sind 200,00 EUR pro Lebensjahr, höchstens jedoch 13.000,00 EUR pro Person, Bei Ihnen werden es also 11.200,00 EUR sein. Sind Sie verheiratet, verdoppelt sich dieser Betrag. Da Sie nicht vor dem 01.01.1948 geboren sind, verbleibt es bei diesen Betrag (sonst Erhöhung auf 520,00 EUR/Lebensjahr).
Da die Ersparnisse hier die Freigrenze übersteigt, gibt es solange kein Alg II, bis die Ersparnisse weitgehend ausgegeben wurden und im Bereich des Erlaubten liegen.
Sollten Sie also noch KREDITBELASTUNGEN (z.B. bei Verwandten)haben, sollten Sie diese vor Antragstellung (denken Sie an die wahrheitsgemäßen Angaben!) bedient haben; ggfs. liegen Sie dann unter dem Freibetrag.
Ich hoffe mich insoweit verständlich ausgedrückt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle