gesetzlich mögliche Kündigung Hypothekendarlehen nach 10 Jahren

| 13. Dezember 2007 22:06 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir werden in Kürze wegen Immobilienerwerbs ein Hypothekendarlehen in Anspruch nehmen. Wir planen eine Laufzeit von 15 Jahren. Nun gibt es ja die gesetzliche Möglichkeit, das Darlehen vorzeitig nach 10 Jahren zu kündigen.

Meine Frage ist nun, sieht das Gesetz auch eine Regelung der Vorfälligkeitsentschädigung vor?
Sprich, ist es gesetzlich geregelt, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt? Oder ist das Verhandlungssache mit dem Kreditinstitut?

Angenommen das Gesetz sähe vor, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, man unterschreibt aber im Darlehensvertrag, im Falle der Kündigung nach 10 Jahren eine Entschädigung zu zahlen, wäre das dann bindend, oder stünde das Gesetz über der schriftlichen Vereinbarung mit der Bank?

Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße
Sehr geehrte Fragende,

in der Tat besteht nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht. Dann fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Sie sollten jedoch auf alle Fälle keinen Vertrag mit der Bank abschließen, der etwas anderes regelt - wäre im Übrigen bei den seriösen Banken ohnehin nicht zu erwarten.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter

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