Sehr geehrte Fragende,
in der Tat besteht nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht. Dann fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Sie sollten jedoch auf alle Fälle keinen Vertrag mit der Bank abschließen, der etwas anderes regelt - wäre im Übrigen bei den seriösen Banken ohnehin nicht zu erwarten.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
in der Tat besteht nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht. Dann fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Sie sollten jedoch auf alle Fälle keinen Vertrag mit der Bank abschließen, der etwas anderes regelt - wäre im Übrigen bei den seriösen Banken ohnehin nicht zu erwarten.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter