ich lade sehr häufig Filme aus dem Internet herunter .
Da ich ca. 3/4 des Jahres -meistens im Wohnmobil und regionsbedingt ohne TV-Empfang - auf Montage bin , schaue ich abends nach Feierabend meistens einen oder zwei Filme und auch während der langen Fahrtzeiten (1000km und mehr bis zum Ziel)schaut mein Beifahrer .
Wenn ich nun festelle , das ein Film hervoragend ist , kaufe ich das Original sobald es verfügbar wird , in meinen Augen inhaltlich schlechte Filme lösche ich wieder .
Mittlerweile besitze ich ca. 700 Original-DVD´s , z.T. sogar doppelt weil es meistens geraume Zeit nach Ersterscheinung immer eine bessere Version gibt (Extented Version , Uncut , Director´s cut oder abweichende FSK-Einstufungen) .
Die von einer kostenpflichtigen Internetplattform heruntergeladenen Filme (Firstload) gebe ich nicht weiter oder nutze in keiner Weise die Daten anderweitig (wiedereinstellen etc.) und sehe das eigentlich ähnlich wie bei einem Autokauf :
Erst Probefahren , dann kaufen...
Wenn ich zuhause bin , gehe ich auch oft z.B. mit meinem Sohn ins Kino (dieser hat auch schon ca. 250 Original-DVD´s) .
Nun die Frage :
Mache ich mich eigentlich strafbar oder ist das wie o.b. quasi als Probefahrt zu werten ? Ich kann ja jederzeit die guten Filme durch Originale belegen und würde einer Hausdurchsuchung insofern äusserst entspannt entgegen sehen können denke ich .
Man hört oder liest ja leider immer wieder von solchen Dingen ,
Ich habe eben zu dem Thema etwas im Internet recherchiert und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie es dringend unterlassen sollten, den von Ihnen genannten Downloaddienst zu nutzen.
Konkret geht es hier um die Verletzung von Urheberrechten. Gemeint sind die Urheberrechte an den Filmen, Spielen etc. Nach dem UrhG ist es rechtswidrig urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung des jeweiligen Urhebers unter anderem zu Vervielfältigung.
Ich gehe nach Ihrer Schilderung davon aus, dass die entsprechenden urheberrechtlichen Erlaubnisse nicht vorliegen. Nach der gängigen Rechtssprechung liegt eine Vervielfältigung schon durch das Herunterladen auf einen PC vor, da die Daten auf der Festplatte abgespeichert werden und die Festplatte somit einen körperlich vervielfältigten Datenträger darstellt (also ein Duplikat).
Urheberrechtliche Verstöße können sehr teurer werden (Stichwort „ Abmahnung“). Im Fall einer Verletzung hat der Urheber nämlich grundsätzlich Auskunfts-, Schadensersatz und Unterlassungsansprüche gegen die Urheberrechtsverletzer. Zudem ist eine Urheberrechtsverletzung in dem von Ihnen beschriebenen Ausmaß grundsätzlich strafbar.
Ich kann Ihnen deshalb nur noch mal nachdrücklich dazu anraten, keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers (auch nicht zu Testzwecken) herunterzuladen. Auch ein späterer Originalkauf würde an der vorher begangenen Urheberrechtsverletzung grundsätzlich nichts ändern.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagabend und ein erholsames Wochenende!
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht