Einstweilige Verfügung gegen mich zurückgewiesen, Schadensersatz?

2. Januar 2010 19:48 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Meine Exfreundin beantragte eine einstweilige Anordung gegen mich.
Am Donnerstag kam die Vorladung zur mündlicher Verhandlung für den darauffolgenden Tag.
Ich musste meine Arbeit liegen lasen und 300 km fahren damit ich den Termin wahrnehmen konnte. Der Beschluss der Verfügung wurde zurückgewiesen, wegen Nichtigkeit.

Nun meine Fragen:
1. Kann ich meine Ex belagen auf Schadenersatz für Bezinkosten, Verdienstausfall und Kosten welche extra noch wegen diesem Tag auf mich kamen??
Ich bin Selbständig und musste aus der Not die Arbeiten an Dritte weiter geben. Mein Schaden würde sich auf ca. 1100.- € belaufen.

Danke vorab

2. Januar 2010 | 20:01

Antwort

von


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Guten Abend,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Bei der einstweiligen Anordnung handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, bei dem die Kostentragungspflicht des § 91 ZPO zur Anwendung kommt.

Danach hat Ihre Exfreundin die auf Ihrer Seite entstandenen notwendigen Auslagen zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen entstandene Zeitversäumnis; die für die Entschädigung von Zeugen geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden."


Bedeutet, dass Sie Fahrkosten nach gefahrenen km sowie Verdienstausfall geltend machen können.

Sie müssen unter Überreichung entsprechender Belege beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Festsetzung der Kosten gegen die Gegenseite stellen. Die Angaben werden dann vom Rechtspfleger geprüft und in berechtigter Höhe gegen Ihre Ex-Freundin festgesetzt. Sie erhalten dann einen Kostenfestsetzungsbeschluss, aus dem Sie auch vollstrecken (lassen) können.


Mit freundlichen Grüßen


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