Guten Tag!
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Problematisch ist hier, dass der Gebührenbescheid offenbar bestandskräftig und damit vollstreckbar geworden ist. Die Möglichkeiten eines Vorgehens hiergegen sind daher beschränkt.
Dennoch kann ich Ihnen anbieten, die Angelegenheit für Sie zu überprüfen. Bitte lassen Sie mir die relevanten Unterlagen (am besten per Fax) zukommen. Ich werde Ihnen dann mitteilen, welche Schritte noch unternommen werden können.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt
GEZ
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Verwaltungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
Guten Tag,
Ziel dieser Anfrage ist, eine anwaltliche Vertretung in einem Verfahren gegen die GEZ zu finden. Deshalb ist das angebotene Honorar relativ niedrig. Ich bitte, nur zu antworten, wenn prinzipiell die anwaltliche Vertretung übernommen werden kann.
Zur gegenwärtigen Situation: Die GEZ stellt eine Forderung, die meiner Meinung nach aberwitzig und nicht rechtens ist. Ich habe der Forderung widersprochen. Im nächsten Schritt habe ich auf einen Mahnbescheid gewartet, um dann die gerichtliche Klärung herbeizuführen. Nun steht der Gerichtsvollzieher mit dem Auftrag zur Zwangsvollstreckung vor der Tür. Trotz umfangreicher Recherchen zum Thema habe ich wohl einen Fehler gemacht. Es bedarf wohl im Verwaltungsverfahren keines Mahnbescheids.
Wecher Schritt ist nun möglich?
Falls relevant, der Postleitzahlenbezirk ist 8.
Vielen Dank und beste Grüße
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