Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
In dem von Ihnen beschriebenen Fall wären Sie gutgläubiger unberechtigter Verwerter der Fotos.
Bei einer solchen Sachlage würden Sie leider haften, da ein Verschulden bei einer Urheberrechtsverletzung nicht erforderlich ist.
Eine Urheberrechtsverletzung ist gegeben, wenn Sie ein Foto nutzen, ohne dazu die Rechte zu besitzen und auch keine gesetzlich zulässige Nutzung nach den §§ 45 ff. UrhG
vorliegt.
Sie könnten dann aber Ihrerseits den Uploader in Regress nehmen.
Aus den Nutzungsbedingungen des Websitebetreibers ergibt sich insoweit ein Haftungsausschluss. In diesem Zusammenhang müsste allerdings geprüft werden, ob dieser auch rechtswirksam ist.
Der Uploader würde ebenfalls auch als Rechtsverletzer haften.
Ohne eingehende Prüfung kann von hier aus leider nicht zur Sicherheit der von Ihnen benannten Internetseite Stellung genommen werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Ich bin etwas enttäuscht von dieser kurzen Antwort.
Diese Antwort ist m.E. unvollständig. Sie schreiben, dass ich haften würde, da ein Verschulden nicht erforderlich ist. Das gilt doch aber allenfalls für einen Unterlassungsanspruch. Denn bei einem Schadensersatzanspruch ist doch Verschulden erforderlich. Das müssten Sie doch als Rechtsanwalt wissen.
Ebenfalls könnten Sie auch die Internetseite wenigstens kurz bewerten. Dazu kann ich nicht mehr mitteilen. Da es nur um diese Seite geht. Alles weitere steht dort. Sehr enttäuschend.
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Meine Ausführungen bezogen sich selbstverständlich nur auf den Unterlassungsanspruch und einer damit zusammenhängenden Abmahnung.
Hinsichtlich eines Schadensersatzanspruches haften Sie insoweit nicht, da Ihnen keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Der Uploader hat zugesichert, dass er mit dem Hochladen einer Bilddatei das alleinige Urheberrecht an dieser Datei hat. Sie können dies nicht nachprüfen und sind auf die Zusicherung des jeweiligen Uploaders angewiesen. Sorgfaltspflichtverletzungen können Ihnen daher hier nicht vorgeworfen werden.
In den Nutzungsbedingungen heißt es weiter:
"axxxxx.de kann bei Verstößen gegen diese Bedingungen (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Nutzungsrecht) nicht haftbar gemacht werden; bei Kenntnis von vorbezeichneten Verstößen werden die betroffenen Bilddateien von axxxxx.de unverzüglich aus der Bilddatenbank entfernt."
Eine Einschränkung der Verantwortlichkeit des Websitebetreibers aus § 10 TMG
lässt sich durch das Entfernen der Dateien nicht begründen.
§ 10 TMG
betrifft nämlich nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung. Unterlassungsansprüche bleiben von dieser Vorschrift unberührt (vgl. BGH VI ZR 101/06
- Urteil vom 27.03.2007).
Aus alledem ergeben sich folgende Haftungstatbestände für den Fall, dass der Uploader Bilddateien verwendet, an denen er nicht das alleinige Urheberrecht hat:
1. Uploader - Haftung (Unterlassung und Schadensersatz)
2. Websitebetreiber - Haftung (Unterlassung)
3. Sie - Haftung (Unterlassung)
Sollten Sie weitere Verständnisfragen haben, können Sie mich gerne per E-Mail kontaktieren. Weitere Kosten wären damit nicht verbunden.