Sehr geehrte Ratsuchende,
es entstehen für Sie keine wesentlichen Nachteile, wenn der neue Vertrag nur von Ihrem geschiedenen Mann allein abgeschlossen wird. Nach wie vor bleiben Sie Miteigentümerin der Eigentumswohnung.
Mit dem neuen Vertrag ist auch nur noch Ihr geschiedener Mann schuldrechtlich verpflichtet, die Tilgung allein vorzunehmen.
Allerdings werden Sie zukünftig nicht mehr über den Tilgungsverlauf informiert, da Sie nicht mehr Darlehensnehmerin neben Ihrem EX-Mann sind. Sie erhalten keine Saldomitteilung der Bank. Sie werden also nicht mehr darüber informiert, ob das Darlehen ordnungsgemäß zurückgezahlt wird. Das birgt natürlich zumindest die theoretische Gefahr, dass die Bank bei nicht rechtzeitiger Rückzahlung des Darlehens die Eigentumswohnung verwertet (ich unterstelle in diesem Zusammenhang Sicherungsrechte der Bank an der Eigentumswohnung) und erst davon Kenntnis erlangen, wenn die Bank mit der Verwertung beginnt.
So, wie Sie es schildern, hat Ihr EX-Mann in der Vergangenheit immer ordnungsgemäß gezahlt, so dass dieses wohl auch für die Zukunft der Fall sein wird.
Eigentumsrechtlich ändert sich jedenfalls für Sie nichts. Sie bleiben weiter Miteigentümerin.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
27. September 2005
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06:38
Antwort
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