Sie können diese weitere Tätigkeit zusammen mit Ihrer Freundin in einer GbR abwickeln. Für diese GbR muss sodann, separat von Ihrer sonstigen Tätigkeit, zum Jahresende eine Gewinnermittlung (z.B. durch eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung) vorgenommen werden.
Wenn es sich allerdings nur um einen einzelnen Auftrag handelt, sollten Sie überlegen, ob Sie nicht gegenüber dem Auftraggeber als alleiniger Vertragspartner auftreten und Ihrer Freundin ein entsprechendes Honorar zahlen. Ihre Freundin muß dann zwar dieses Honorar (nach Abzug ihrer Werbungskosten) wiederum versteuern, allerdings ersparen Sie sich die übrigen Formalitäten und können das Projekt im Rahmen Ihrer bereits bestehenden selbständigen Tätigkeit abrechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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Steuerrecht
Guten Tag,
ich arbeite seit einiger Zeit neben meinem Studium selbstständig als wissenschaftl. Journalist. Diese Tätigkeit habe ich natürlich beim Finanzamt angemeldet, mit Steuernummer usw.
Nun möchte ich ein ähnliches Projekt (wissenschaftl. Studie und Verfassen eines Reports) für einen Auftraggeber zusammen mit meiner Freundin durchführen. Meine Frage nun: wie melde ich das am besten beim Finanzamt an und wie muss ich später bei der Steuererklärung vorgehen? Ziel ist, dass wir am Ende gemeinsam eine Rechnung stellen können und auch jeder von uns evtl. Ausgaben als Werbungskosten absetzen kann. Muss ich eine GbR gründen? Oder eine sogenannte Partnerschaft?
Komplizierend (oder vielleicht doch erleichternd?) kommt noch hinzu, dass wir Ende des Jahres heiraten und deshalb wohl für dieses Jahr sowieso gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Finanzamt Finanzamt Steuererklärung Rechnung Werbungskosten
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prompte und fundierte Antwort, recht herzlichen Dank
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