Sehr geehrter Ratsuchender,
wie hoch die Strafe ausfallen wird, lässt sich von hier aus nicht beantworten, da hierzu genaurere Kenntnis der Einzelheiten erforderlich ist.
Da Sie nicht vorbestraft sind, es sich in der Summe um einen relativ geringen Betrag handelt und Sie aktive Schadenswiedergutmachung betrieben haben, werden Sie wahrscheinlich noch mit einer Geldstrafe davonkommen.
Sie gelten nicht als vorbestraft, wenn Sie zu einer Geldtrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten verurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Ebay Betrug
10. August 2005 21:08 |
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Meine Frage zu Ebay Betrug
Ich habe Ware bei Ebay verkauft das Geld erhalten und keine Ware geschickt es handelt sich hierbei um 7 Fälle wie ist das jetzt
Ich habe den Leuten das Geld zurücküberwiesen wie schaut da die Strafe aus ich bin nicht vorbestraft .
Es handelt sich um einen Betrag von 700 Euro
Dann haben die Leute eine Anzeige gemacht und die wieder zurückgezogen wie schauts damit aus mit welcher strafe kann ich rechnen Bitte helft mir
Noch eine Frage wann ist mann vorbestraft können sie mir das erklären .
Ab welcher Summe muß man mit Gefängnis rechnen ?
Bitte beantworten sie mir diese Frage
Danke schön
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 12. Oktober 2025
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