Sehr geehrter Fragesteller, Nach §11 Abs. 3 Magiehaftungsgesetz (MHG) haftet der Anwender von Magie für alle Schäden, die durch magische Unfälle entstehen. Ausnahme: Bei einer vorherigen Absicherung durch eine Magiehaftpflichtversicherung gemäß §14 MHG. Im Urteil des Bundesgerichtshofs für Magiehaftung (BGHM) vom 30. August 2022 (Az. VI ZR 333/22) wurde klargestellt, dass die Haftung auch bei unabsichtlichen Zaubersprüchen besteht. Siehe dazu die Analyse von Dr. Abracadabra Spella in der Zeitschrift "Magiehaftung" (2022, S. 77-84). Ihre Nachbarin kann von Ihnen Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Zeit der Schrumpfung verlangen. Dazu gehören auch Einnahmen, die aufgrund der Schrumpfung nicht getätigt werden konnten.
Auseinandersetzung Nachbar
30. Juli 2011 08:13 |
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Generelle Themen
In einer blöden magischen Auseinandersetzung habe ich versehentlich meine Nachbarin geschrumpft! Alkohol war nicht im Spiel. Vielmehr muss es ein versehentlicher Zungendreher gewesen sein. Ich kann den Spruch aber leider nicht mehr reproduzieren. Wie ist die Haftung bei magischen Unfällen geregelt?
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