Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht

1. April 2009 08:34 |
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Internationales Recht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne die Meinung eines Rechtsanwaltes einholen.
Vor 3 Jahren wurde eine kleine AG in einem nicht EU-Land (aber in Europa) von drei Aktionären gegründet.
Die drei Aktionäre haben den Wohnsitz in Deutschland. Das Ziel war eine Internetplattform für die Länder Südost-Europas.
Wegen Mangel an Finanzmitteln und besonderes von Aktionär (B), im August 2008 fand eine außerordentliche Hauptversammlung von den drei Aktionären statt und wurde beschlossen die AG zu liquidieren sowie der Liquidator gewählt.
Die AG in Ausland (nicht EU-Land) wurde im Januar 2009 gelöscht und aus dem Handelsregister ausgetragen.

Nun plötzlich verlangt der Aktionär (B) durch seinen Anwalt, nur von mir persönlich die Rückforderung der Gelder die er in die Internetplattform investiert hat. Der Aktionär (B) hat das Geld auf mein privates Konto in Deutschland überwiesen. Mit dem Geld (kein Grundkapital) wurde die Idee in einer Internetplattform umgesetzt (Programmierung intern, Programmierung extern, Kauf von Software, Marktforschung, Werbung, Server, etc.).
Die Internetplattform hat keine Umsätze erzielt weil nach der Implementierung kein Geld mehr zur Verfügung stand für Werbung, Mitarbeiter, Wartung, etc., obwohl der Aktionär (B) immer wieder versprochen hatte Geld zu investieren.

Weil wir (die drei Aktionäre) den Wohnsitz in Deutschland haben und die AG den Sitz in einem nicht EU-Land hatte, gilt deutsches Recht oder das Recht wo die AG angemeldet war?
Muss ich dem Aktionär (B) sein bereits investiertes Geld zurückzahlen?
Muss ich dem Aktionär (B) sein bereits investiertes Geld zurückzahlen obwohl er auf mein privates Konto überwiesen hatte?
Wie soll ich vorgehen?
Was soll ich beachten?

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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