Auf das Erbe anzurechnen oder nicht ?

| 24. März 2009 17:56 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von


11:21

Mein Vater ist sehr krank. geistig aber noch fit. Er war Künstler, hat Gedichte geschrieben und Bilder gemalt. Deren Wert ist nicht bekamnnt, vielleicht gleich Null? Mein Vater möchte, dass ich seine Werke nach seinem Tod pflege, Ausstellungen veranstalte und wenn möglich auch vermarkte.

Kann er mir alleine -ich habe noch 3 Geschwister - die Kunstgegenstände vorab schenken bzw. vermachen ohne dass die Geschwister die Anrechnung auf meinen Erbteil verlangen können ? Sie erben wie ich ein Viertel des übrigen Vermögens, sind aber an den Werken des Vaters nicht interessiert, es sei denn, es ist Geld damit zu machen.

Ich danke im voraus für Ihre Auskunft.

24. März 2009 | 18:19

Antwort

von


(697)
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist eine Schenkung möglich, insbesondere unter Beachtung, dass die Bilder keine direkten Wert haben könnten. Es empfiehlt sich dabei klarzustellen, dass keine Anrechung auf den Erbteil erfolgen soll.

Es könnte allenfalls eine Ausgleichung nach §§ 2305 , 2325 ff BGB durch die anderen Geschwister gefordert werden, für den Fall dass die Bilder tatsächlich höherwertig sind und unter Beachtung des gesamten Nachlasses zzgl. der Werte der Bilder der Pflichtteil als Erbe nicht erreicht wird. (Beispiel: sonstiger Nachlasswert: 40.000,00 €, Wert Bilder 80.000,00 €/ Pflichtteilsanspruch 15.000 € aus gesamten Wert, Erbanspruch aus sonstigen Wert: 10.000,00 €, ergibt Ergänzungsanspruch von 5.000,00 € )

Maßgeblich für den Wert der Bilder ist der Todeszeitpunkt und nicht eine spätere Entwicklung/Vermarktung.

Alternativ zur Schenkung könnte zum Ausschluss evtl. Pflichtteilsergänzungsansprüche ein Kauf der Bilder vereinbart werden.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin

Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel. für Rechtsberatung: 0 90 01277 59 1 (2,59 €/Min., Mobilfunk kann abweichen)
Tel.: 0351 2699394
Fax: 0351 2699395
E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de







Rückfrage vom Fragesteller 24. März 2009 | 20:14

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin !
Vielen Dank für Ihre prompte Anrtwort. Bitte geben Sie mir noch den entsprechenden § des BGB, auf den ich mich berufen kann, wenn für die Schenkung doch eine Anrechnung verlangt werden sollte.
Danke !

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. März 2009 | 11:21

Sehr geehrter Fragesteller,

ich darf Ihre Nachfrage wie folgt beantworten. Zum einen ergibt sich dies aus den gen. §§ 2305 , 2325 ff BGB, da nur in diesen Fällen ein Ausgleich stattfindet und zum anderen gem. § 1922 BGB wonach nur das tatsächlich vorhandene Vermögen zur Erbschaft zählt.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Familienrecht

Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel.: 0351/2 69 93 94
Tel. für Beratung: 0 90 01277 59 1
(2,59 €/Min., Mobilfunk kann abweichen)
Fax: 0351/2 69 93 95
E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de

Bewertung des Fragestellers 25. März 2009 | 21:33

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Danke ! Ich weiß nun, was zu tun ist.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Simone Sperling »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 25. März 2009
4,8/5,0

Danke ! Ich weiß nun, was zu tun ist.


ANTWORT VON

(697)

Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Familienrecht, Verkehrsrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Inkasso, Fachanwalt Erbrecht