Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die zitierte Formulierung ist sehr allgemein gehalten und ist zumindest unklar, was erworbene Ansprüche und Anwartschaften angeht.
Die vom Arbeitgeber vorgeschlagene Variante, Auflösung des alten und Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages ist sehr riskant, da nicht gewährleistet ist, dass Sie alle Ansprüche behalten. Zudem würde bei abweichenden Vereinbarungen im neuen Vertrag dies gelten, nicht die Regelungen aus dem alten Vertrag.
Besser wäre eine Vereinbarung, wonach das ursprünglich mit der Firma A bestehende Vertragsverhältnis jetzt mit allen Rechten und Pflichten unverändert von Firma B fortgesetzt wird.
Sollte der Arbeitgeber zu einer solchen Vereinbaruung nicht bereit sein, sollten Sie selber auf einer genauen Fixierung aller Rechte und Ansprüche, insbesondere Zeiten der Betriebszugehörigkeit etc, ausdrücklich im neuen Vertrag regeln und sich nicht mit der zitierten Formulierung begnügen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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