Nach Ihren Angaben beantworte ich die Frage wie folgt:
Nachdem Sie und Ihre Schwester durch die Alleinerbenstellung Ihrer Mutter im Testament `enterbt` wurden, steht Ihnen (und Ihrer Schwester) ein Pflichtteil zu.
Ihr Pflichtteilanspruch beträgt die Hälfte des Erbes, das Sie gesetzlich hätten. Wenn Ihre Eltern in der Zugewinngemeinschft lebten (= gesetzlicher Güterstand, ist meist der Fall), hätten Sie Anspruch auf einen Pflichtteil in Höhe von einem Achtel des gesamten Erbes. Ihre Schwester hätte den gleichen Anspruch in Höhe von einem Achtel.
Mit freundlichen Grüßen
Mutter verkauft geerbtes Haus
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Hallo,
letztes Jahr verstarb leider mein Vater. Er hat sein Haus schon einige Zeit vorher meiner Mutter überschrieben.Er war selbständig und hat die Firma und alles andere meiner Mutter vererbt( der länger lebende Partner erbt alles -war beim Notar so hinterlegt).Jetzt möchte sie das Haus verkaufen.Steht mir und meiner Schwester etwas zu?
Danke
MfG
Trifft nicht Ihr Problem?
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15. November 2008 | 14:30
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FRAGESTELLER 15. November 2008
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