meine Wohlverhaltensphase

12. September 2008 20:12 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Yvonne Müller

2004 habe ich private Insolvenz angemeldet.
Ich befinde mich zur Zeit in der Wohlverhaltensphase.
Ab dem 01.08.2008 beziehe ich Rente aus der Rentenversicherung
( ca.800,00 € brutto ).
Die Deutsche Rentenversicherung teilte mir mit,dass die
Norddeutsche Metall BG sie aufgefordert hat die dort gegen mich bestehende Forderung in Höhe v. ca. 2200,00 € mit der von ihr
gezahlten Versichertenrente zu verrechnen.
Somit beabsichtigt die Rentenversicherung einen Betrag in Höhe
v. ca. 350,00 € monatlich einzubehalten und an die BG auszuzahlen.
Die Rentenversicherung schreibt: "Diese Forderung ist durch bestandskräftigen Bescheid vom 21.04.1998 festgestellt worden.
Es handelt sich hierbei um nicht gezahlte Beiträge für das Jahr 1997".
Die Beiträge an die BG bezogen sich auf meine 1997 in Insolvenz gegangene OHG.Das Verfahren wurde 2006 abgeschlossen.
Wie verhalte ich mich gegenüber der Rentenversicherung?

Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für das Einstellen Ihrer Frage, welche ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte:

Da die Rentenversicherung schreibt, dass es sich um durch bestandskräftigen Bescheid festgestellte Forderungen handelt, ist anzunehmen, dass das Vorgehen der Rentenversicherung rechtmäßig ist. Ohne nähere Kenntnis des Schreibens kann jedoch auch nicht näher darauf eingegangen werden. Sie dürfen mir daher Ihre Unterlagen gerne (per Fax oder Email) zukommen lassen.
Sie sollten aber auf jeden Fall versuchen, sich mit der Rentenversicherung dahingehend zu einigen, dass monatlich ein geringerer Betrag einbehalten wird, da Ihnen ja beim Einbehalt von 350,00 € monatlich nicht mehr viel zum Leben übrig bleibt. Denn Ihr Existenzminimum muss gesichert sein. Argumentieren können Sie damit, dass die Pfändungsfreigrenze für Arbeitslohn derzeit bei 989,99 € liegt. Schließlich dürfen Sie ja auch nicht unnötigerweise Soziallleistungen in Anspruch nehmen müssen (Grundsicherung). Informieren Sie auch Ihren Treuhänder/Insolvenzverwalter.

Ich hoffe, Ihnen zunächst einen ersten Überblick gegeben zu haben. Bei Bedarf nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Darüber hinaus stehe ich Ihnen für die weitere Geltendmachung Ihrer Rechte ebenfalls gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

YVonne Müller
Rechtsanwältin

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