Auswanderung Schweiz, aber KFZ in Deutschland

21. April 2025 19:29 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich stehe vor der Frage von Deutschland in die Schweiz auszuwandern, wo ich bereits seit längerem arbeite. In Deutschland bliebe mir eine postalische Adresse, ein Konto sowie eine private Garage in meinem Besitz. Meinen Wohnsitz in Deutschland würde ich allerdings aufgeben und in die Schweiz ziehen. Da ein Wohnsitz in Deutschland auch steuerliche Konsequenzen hätte, wäre ein Beibehalten keine Option. Mein Plan wäre wie folgt:

Mein(e) Auto(s) möchte ich NICHT in die Schweiz einführen, dort auch nicht nutzen und entsprechend meinen deutschen Führerschein behalten und nicht umtauschen. Wenn ich ein Auto nutze, dann in Deutschland sowie im EU-Ausland (z.B. für Urlaubsreisen). In der Schweiz würde ich einen Motorrad-Führerschein machen wollen (eine Führerscheinklasse, die ich in Deutschland nicht habe), mir ein Motorrad kaufen, dieses in der Schweiz anmelden und dort dann nutzen. Mit dem Motorrad wollte ich idealerweise auch (in der Praxis aber wohl selten) nach Deutschland fahren können.

Ist es möglich das legal so zu erreichen? Bitte beleuchten Sie mit ihrer Antwort kurz die Rechtslage aus schweizerischer und deutscher Sicht.

Was meine bisher herausgefunden zu haben: In Deutschland wäre es grundsätzlich möglich die steuerliche Anmeldung eines PKW über die bisherige Adresse und einen Empfangsbevollmächtigen weiterlaufen zu lassen und bei der Versicherung müßte man das Okay abklären. Und in der Schweiz bliebe mir eine 12-monatige Übergangsfrist in der mein deutscher Führerschein dort theoretisch noch Gültigkeit hätte.

PS: Mir ist noch wichtig zu sagen, dass diese Frage nichts mit Führerscheinentzug oder ähnlichem zu tun hat – ich bin da absolut unbescholten. Mein Leben ist einfach komplex verteilt und es wäre tatsächlich eine interessante Lösung für mich.

21. April 2025 | 20:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

I. Deutsche Rechtslage

1. Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland
Da Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben, enden Ihre unbeschränkte Steuerpflicht und die damit verbundenen steuerlichen Verpflichtungen. Eine postalische Adresse, ein deutsches Bankkonto und der Besitz einer privaten Garage begründen keinen Wohnsitz im steuerlichen Sinne, solange Sie diese nicht zum Wohnen nutzen.
Hinweis: Achten Sie darauf, dass die Garage nicht als Wohnraum gilt und Sie dort nicht übernachten, um keine steuerlichen Konsequenzen zu provozieren.

2. Fahrzeuge und Fahrzeugzulassung

a) Beibehaltung der Fahrzeuge in Deutschland
Sie können Ihre Autos in Deutschland angemeldet lassen, sofern Sie die Kfz-Steuer weiterhin entrichten und die Fahrzeuge versichert sind. Wichtig ist, dass Sie der Kfz-Zulassungsstelle Ihre neue Anschrift in der Schweiz mitteilen und einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen.

b) Versicherung
Setzen Sie sich mit Ihrer Kfz-Versicherung in Verbindung, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz auch ohne deutschen Wohnsitz aufrechterhalten bleibt. Manche Versicherungen setzen einen Wohnsitz in Deutschland voraus oder müssen die Bedingungen entsprechend anpassen.

3. Führerschein
Ihr deutscher Führerschein bleibt grundsätzlich gültig, auch wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, den deutschen Führerschein nach Wohnsitzabmeldung abzugeben. Sie dürfen damit in Deutschland und im EU-Ausland Kraftfahrzeuge der eingetragenen Klassen führen.

II. Schweizer Rechtslage

1. Melderecht und Wohnsitznahme
Mit Ihrem Umzug in die Schweiz unterliegen Sie den schweizerischen Meldepflichten und müssen sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

2. Führerschein

a) Anerkennung des deutschen Führerscheins
Gemäß der schweizerischen Verkehrszulassungsverordnung müssen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ihren ausländischen Führerausweis innerhalb von 12 Monaten in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen, wenn sie ein Kraftfahrzeug in der Schweiz führen möchten.
Da Sie planen, in der Schweiz ein Motorrad zu fahren, benötigen Sie nach Ablauf der 12 Monate einen schweizerischen Führerausweis.

b) Erwerb des Motorradführerscheins
Sie können in der Schweiz die Führerscheinkategorie für Motorräder erwerben. Nach erfolgreichem Abschluss der notwendigen Prüfungen wird Ihnen die Motorrad-Kategorie im schweizerischen Führerausweis eingetragen.

c) Umtausch des deutschen Führerscheins
Beim Umtausch Ihres deutschen Führerscheins werden die bisherigen Führerscheinklassen in den schweizerischen Führerausweis übertragen. Die neu erworbene Motorrad-Kategorie wird zusätzlich eingetragen.

3. Fahrzeugzulassung

a) Motorrad in der Schweiz anmelden
Sie können in der Schweiz ein Motorrad kaufen und auf Ihren Namen zulassen. Dafür benötigen Sie einen gültigen schweizerischen Führerausweis oder einen ausländischen Führerschein, der in der Schweiz anerkannt ist.

b) Nutzung des Motorrads in Deutschland
Bei gelegentlichen Fahrten nach Deutschland können Sie Ihr in der Schweiz zugelassenes Motorrad einführen, ohne es in Deutschland zulassen zu müssen. Gemäß den Zollbestimmungen der EU ist dies für nicht dauerhaft im EU-Ausland wohnhafte Personen für bis zu sechs Monate innerhalb von zwölf Monaten möglich.

Hinweis: Prüfen Sie, ob Ihre schweizerische Motorradversicherung auch in Deutschland und anderen EU-Ländern gilt und ausreichend Deckung bietet.

III. Zusammenfassung und Empfehlungen

Führerschein:

Deutscher Führerschein: Sie dürfen Ihren deutschen Führerschein behalten. Er ist in Deutschland und im EU-Ausland weiterhin gültig.
Schweizer Führerausweis: Da Sie in der Schweiz Fahrzeuge führen möchten, müssen Sie innerhalb von 12 Monaten Ihren deutschen Führerschein in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen. Dabei werden Ihre vorhandenen Klassen übertragen.


Fahrzeuge:

Autos in Deutschland: Sie können Ihre Autos in Deutschland zugelassen lassen, sofern Sie die Kfz-Steuer zahlen und Versicherungsschutz besteht. Informieren Sie die Zulassungsstelle über Ihren Wohnsitzwechsel und benennen Sie einen Zustellungsbevollmächtigten.
Motorrad in der Schweiz: Der Erwerb und die Zulassung eines Motorrads in der Schweiz sind problemlos möglich. Beachten Sie die Notwendigkeit einer gültigen Fahrerlaubnis.


Nutzung der Fahrzeuge:

Autos: Sie können Ihre in Deutschland zugelassenen Autos während Aufenthalten in Deutschland und im EU-Ausland nutzen.
Motorrad: Bei gelegentlichen Fahrten nach Deutschland dürfen Sie Ihr schweizerisches Motorrad einführen. Achten Sie auf die Einhaltung der Zollbestimmungen und ausreichenden Versicherungsschutz.


Versicherung:

Kfz-Versicherung in Deutschland: Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob der Schutz ohne deutschen Wohnsitz fortbesteht. Motorradversicherung in der Schweiz: Stellen Sie sicher, dass diese auch für Fahrten ins Ausland gilt.


Empfangsbevollmächtigter:

Ernennen Sie in Deutschland einen Empfangsbevollmächtigten, der Schriftstücke für Sie entgegennehmen kann. Dies ist für Behördenpost und Versicherungen wichtig.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


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