Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Rechtsfrage: können Sie bitte den Vertrag mit dem Energieberater im Portal hochladen, vielen Dank. Nach Prüfung sende ich Ihnen die Antwort.
Ist Ihnen recht, wenn dies morgen Vormittag der Fall ist?
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Lisbeth Bechtel
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Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel
es gibt keinen Vertrag
Sehr geehrter Fragesteller,
so kommt es darauf an, was Sie fpr ein Honorar mündlich vereinbart hatten und ob Sie einen Zeugen haben, der das gehört hat. Grundsätzlich ist ein Verzragsabschluss verbindlich und kann nur mit wichtigem Grund gekündigt werden. Wenn Sie weniger Honorar überwiesen haben, als vereinbart, wäre das ein Kündigungsgrund. Fragen Sie den Energienberater schriftlich, warum er kündigen möchte.
Mit einer Antwort könnte man reagieren.
Sonst können Sie, bei wirksamer Kündigung, nicht auf ein Festhalten am Vertrag bestehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin