Sehr geehrte Damen und Herren,
meine neu Angestellte hat am 16.1.25 einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn 1.3.25 unterzeichnet.
Wir haben auf die Probezeit verzichtet. Leider muss ich sie jetzt nach 2 Woche wieder kündigen, weil sie nicht ins Gefüge passt.
Wir sind die Kündigungsfristen? 14 Tage oder 4 Wochen?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Michel
Ohne vertragliche Regelung einer Probezeit gilt nicht die Probezeitkündigungsfrist des § 622 Abs. 3 BGB ("zwei Wochen") sondern § 622 Abs. 1 BGB:
"Das Arbeitsverhältnis [...] kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."
Die (ordentliche) Kündigungsfrist beträgt vier Wochen (zum 15.04. bei Kündigungserklärung bis spätestens 18.03.25).