Kündigung in den ersten 6 Monaten

10. März 2025 18:49 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine neu Angestellte hat am 16.1.25 einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn 1.3.25 unterzeichnet.
Wir haben auf die Probezeit verzichtet. Leider muss ich sie jetzt nach 2 Woche wieder kündigen, weil sie nicht ins Gefüge passt.
Wir sind die Kündigungsfristen? 14 Tage oder 4 Wochen?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Michel

10. März 2025 | 19:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Ohne vertragliche Regelung einer Probezeit gilt nicht die Probezeitkündigungsfrist des § 622 Abs. 3 BGB ("zwei Wochen") sondern § 622 Abs. 1 BGB:

"Das Arbeitsverhältnis [...] kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."

Die (ordentliche) Kündigungsfrist beträgt vier Wochen (zum 15.04. bei Kündigungserklärung bis spätestens 18.03.25).

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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