Steuerstrafrecht: Auskunftsersuchen Finanzamt, Risiko der Strafbarkeit als Zeuge?
5. März 2025 12:55
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Preis:
75,00 €
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Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2021 habe ich einen Hochzeitsveranstalter bzgl. meiner Hochzeit beauftragt. Wir haben uns auf einen Preis von 32.000 € geeinigt, ich habe eine entsprechende Auftragsbestätigung unterschrieben und als Anzahlung 8.000 € überwiesen. Es wurde vereinbart, dass die Restsumme von 24.000 € direkt am Ende der Hochzeit in bar beglichen wird.
Ein halbes Jahr später haben wir die Hochzeit gefeiert und am Ende vereinbarungsgemäß 24.000 € in bar bezahlt (Betrag am Vortag von meinem Konto abgehoben), wir haben einige Dokumente erhalten, die ich mir naturgemäß nach der Hochzeit um 01:00 Uhr Mitternacht nicht mehr angeschaut habe. Damit war die Sache erledigt.
Ich habe diese Woche das Schreiben eines Finanzamtes erhalten, darin wird mir mitgeteilt, dass gegen den Hochzeitsveranstalter ein Steuerstrafverfahren geführt wird. Außerdem werde ich darüber informiert, dass der Behörde die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zustehen und ich als Zeuge verpflichtet bin, zur Sache auszusagen, zusätzlich werde ich über meine Rechte als Zeuge bzgl. Aussageverweigerung usw. informiert.
Beigelegt ist ein Fragenkatalog mit verschiedenen Fragen wie Tag der Veranstaltung, bezahlte Summe, Auftragsumfang, ob ich eine Rechnung erhalten habe usw. außerdem wird nach allen Unterlagen gefragt.
Um die Fragen zu beantworten, habe ich - nun zum ersten mal - meine damals erhaltenen Unterlagen geprüft. Hierbei ist mir aufgefallen, dass sich die Rechnung vom tatsächlich gezahlten Betrag erheblich unterscheidet (32.000 € bezahlt, 20.000 € Rechnungssumme). Außerdem sind es zwei Rechnungen von zwei unterschiedlichen Unternehmen, zu denen ich so zuvor keinen Kontakt hatte. Auch weichen ein paar andere Details wie die Höhe der Anzahlung ab und es sind neue Auftragsbestätigungen mit einer neuen Summe von 16.000 und 4.000 € (jedoch nicht von mir unterschrieben) enthalten.
Ich würde dem Finanzamt gerne Auskunft geben und alle Unterlagen zur Verfügung stellen, rein aus meinem Gerechtigkeitssinn heraus. Ich bin selbst Unternehmer und gegen jegliche Form der Steuerhinterziehung, es verzerrt den Wettbewerb, schadet ehrlichen Betrieben und schadet der Gesellschaft.
Ich frage mich jedoch, ob ich mir hier in irgendeiner Weise selbst strafbar gemacht haben könnte, da mir die falschen Angaben und ganzen Ungereimtheiten auf den Rechnungen damals nicht aufgefallen sind. Ich weiß nicht, ob ich als privater Kunde irgendeine Sorgfalts- oder Prüfpflicht habe oder ob mir die Korrektheit von Belegen als Privatmensch aus strafrechtlicher Sicht völlig egal sein kann.
Kann ich dem Finanzamt alle Unterlagen bedenkenlos zur Verfügung stellen und bei der Verfolgung mithelfen?