Sehr geehrter Fragesteller,
Lassen Sie Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Es kommt hier zunächst darauf an, was genau im notariellen Vertrag aus 1993 vereinbart wurde. Meistens wird die Ausgleichung der Schenkung gemäß den §§ 2050 ff. BGB vereinbart. Wenn das der Fall ist, dann wird der Wert des Geschenks gemäss § 2055 Abs.2 BGB zum Zeitpunkt der Zuwendung angesetzt, hier also 1993. Allerdings wird dieser Wert indexiert, spricht man rechnet ihn unter Berücksichtigung der Inflation von 1993 bis heute auf heutige Werte hoch. Nach einem gängigen Rechner aus dem Netz wären damit aus Ihren 22DM 40,38 € geworden.
Wenn im notariellen Vertrag etwas anderes vereinbart wurde müsste man nach dem Wortlaut schauen, wie das auszulegen ist. In der Regel ist aber auch bei einer reinen Anrechnung der Wert des Geschenks zum Zeitpunkt der Zuwendung maßgeblich, gegebenenfalls unter Einberechnung der Inflationsrate seitdem.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
10. Februar 2025
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13:47
Antwort
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