Guten Tag,
bei der Frage der Pflicht zur Akzeptanz muss natürlich berücksichtigt werden, dass es sich schon um die Folgereparatur eines Notfalles handelt. Wenn auch der weitere Zufluss des Wassers inzwischen gestoppt wurde, so besteht natürlich schon ein dringender Handlungsbedarf, um Feuchtigkeitsschäden entgegenzuwirken.
Die Ihnen auf Ihre Anfrage hin erteilte Auskunft seitens der Firma hat nicht berücksichtigt, dass es sich um einen Notfall handelt.
Dass Ihnen zwei Termin in der Folgewoche besser auskommen, spielt nur teilweise eine Rolle, denn es ist fraglich, ob an diesen Tagen auch die Firma freie Termine hat.
Ggf müssen Sie daher anderweitig für eine Anwesenheit einer Person in Ihrer Wohnung sorgen, damit die zügige Beseitigung des Schadens gewährleistet ist, und weitere Schäden am Eigentum des Vermieters verhindert werden.
Ich sehe Sie in diesem konkreten Fall schon in der Pflicht, den vorgegebenen Termin akzeptieren zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Okay, vielen Dank für die schnelle Antwort. Und wie sieht es mit der Anwesenheit des Vaters des Vermieters während der Reparatur in unserer Wohnung aus? Müssen wir das auch akzeptieren oder können wir das Beisein des Vaters ablehnen?
Sie können ihm das Betreten Ihrer Wohnung untersagen.