Termine und Pflichten bei Nebenkostenabrechnung

| 12. Januar 2025 11:38 |
Preis: 65,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

Mein alter Vermieter, eine Verwaltungsfirma, hat mir im Mai 2024 die Nebenkostenabrechnung für 2022 zukommen lassen. Da diese nach dem 31.12.2023 bei ankam, musste ich die etwa 200€ Nachzahlung nicht mehr leisten.

Zum Hintergrund: ich wohnte dort von 05/2022 bis 07/2024.

Nun kam die Nebenkostenabrechnung für 2023 im Dezember 2024 an, also gerade noch rechtzeitig. Ich habe allerdings formelle Fehler festgestellt: die Zählernummern waren alle falsch und die Rückzahlungsforderung von 1400€ war auch lächerlich hoch.

Das habe ich direkt dem Vermieter mitgeteilt per Email und Ihn auch aufgefordert, 1. die Abrechnung zu korrigieren, und 2. mir die Belege für 2022 und 2023 vorzuzeigen, da ich mittlerweile davon ausgehe, dass auch bei der Forderung von 2022 Fehler gemacht worden sind.
Ich habe nie aktiv geheizt und die Informationen in der Abrechnung von 2022 waren spärlich und man konnte hier nichts nachvollziehen.

Nun sind meine Fragen die folgenden, da ich das in keinen Gesetzbuch präzise nachvollziehen konnte:

1) bis wann hat der Vermieter Zeit, die Abrechnung zu korrigieren? Mir ist bewusst, dass ab dem 01.01.2025 jegliche Forderung auf Nachzahlung erlöscht, mir geht es allerdings um etwaige Auszahlungen an mich.
2) Wie kann ich meine Forderung auf Korrektur durchsetzen? Ich habe keine Deadline angegeben, weil auch dies nirgendwo in den Gesetzen stand. Ich warte seit der Aufforderung per Email seit dem 27.12.2024...
3) Mein Vermieter behält ebenfalls noch meine Kaution ein. Mir ist bewusst, dass er einen Teil davon "mit berechtigten Gründen" wie Nebenkostennachzahlungen noch einbehalten darf bis maximal 31.06.2025. Habe ich eine Chance mir diese bereits auszahlen zu lassen, wenn die Nachforderung von 2023 zu einer Auszahlung an mich wird?

Mit freundlichen Grüßen

12. Januar 2025 | 12:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Fragen wie folgt beantworten.

1.
Es gibt keine festen Fristen für die Korrektur einer Betriebskostenabrechnung.
Setzen Sie eine angemessene Frist (2 Wochen).

Es ist zwar nicht richtig, dass falsche Zahlen/ falsche Zähler die Abrechnung formell unwirksam machen, insoweit liegt - vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung - nur ein materieller Fehler vor. Jedoch können Sie geforderte Nachzahlung verweigern, auch soweit Teile der Abrechnung richtig sind, bis Ihnen Belegeinsicht gewährt wird.

2.
Sie können den Vermieter auf Korrektur verklagen. Das gleiche ist bezüglich der Belegeinsicht möglich.

Sie sind nur verpflichtet, die korrekten Beträge zu zahlen.

Weil/ wenn keine formell ordnungsgemäße Abrechnung vorliegt, sind Sie nicht berechtigt die Vorauszahlungen zurückfordern.

3.
Der Vermieter hat bis zu sechs Monate Zeit zu prüfen, ob und in welcher Höhe er die Kaution auszahlt.
Mit Ablauf des Januars ist diese Prüfungsfrist abgelaufen, sodass Sie die Kaution abzüglich eines zu erwartenden Nachzahlungsbetrages an Sie auszuzahlen ist.

Wenn die Abrechnung für 2023 auf ein Guthaben lautet, können Sie die Kaution in voller Höhe zurückverlangen.

4.
Fordern Sie den Vermieter zur Korrektur der Abrechnung für 2023 und zur Belegeinsicht auf. Setzen Sie eine Frist von zwei bis drei Wochen.
Fordern Sie den Vermieter ab Februar 2025 auf, über die Kaution abzurechnen und diese inklusive Zinsen innerhalb von 2 Wochen an Sie auszuzahlen.
Reagiert er nicht, beauftragen Sie einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin. Dessen / deren Kosten hat letztlich der Vermieter gemäß § 280 Abs. 1, Abs. 2, § 286 BGB (notwendige Kosten der Rechtsverfolgung) zu tragen.

Stellen Sie hier gern die Abrechnung ein oder senden sie mir per Mail. Dann kann ich konkreter werden und meine Handlungsempfehlung konkretisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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