Körperverletzung wer haftet

| 20. Dezember 2024 13:53 |
Preis: 50,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


16:18

Hallo,
ich schreibe als Pflegende Angehörige für meinen Sohn. Durch seine Behinderung kann er nicht reden, ist auf ständige Hilfe angewiesen. Zu dem ist er Epileptiker und trägt einen Schutzhelm.

Die Einrichtung haben mein Sohn und ich im Vorfeld angesehen und auch ein sehr langes Gespräch mit der Leitung gehabt. Man hat einen Termin zu einer sogenannten Kurzzeit gemacht .
Dieser war Mitte November für 4 Tage ausgemacht.
Keine 36 Stunden später bin ich gegen 2 Uhr morgens (20.11) angerufen worden mein Sohn muss ins Krankenhaus er hätte eine Platzwunde am Kopf diese müsste genäht werden. Gegen 4 Uhr waren wir dann zu Hause.
An Schlaf war kaum zu denken. Nach dem aus der Wunde wieder Blut lief, musste ich zum Chirurgen vor Ort.
Die nächsten Tagen waren sehr anstrengend. Meine Vermutung geht Richtung Gehirnerschütterung.
Nun frage ich mich, wie kann es zu einer solchen Verletzung kommen, wenn er einen Helm trägt.

Was ich wesentlich später erst gesehen habe. Man hat mich schon morgens ab 9 Uhr(18.11) probiert durch eine Festnetznummer zu erreichen. Diese wurde mir aber als Spam angezeigt und so wurde. Leider kam nicht auf die Idee mich über ein Handy an zu rufen.
Nun ist meine Frage
Welches Rechtsgebiet umfasst das und wie stehen die Chancen für Schmerzensgeld

20. Dezember 2024 | 14:43

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
Web: https://www.ra-mauritz.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

besten Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten darf:

Ihr Anliegen den Bereiche des Zivilrechts, konkret geht es um Haftungs- und Schadensersatzrecht.

Die zentrale Frage ist, ob die Einrichtung ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihrem Sohn ausreichend nachgekommen ist. Als Pflegeeinrichtung besteht eine besondere Fürsorgepflicht für die Sicherheit und Unversehrtheit der betreuten Personen. Wenn Ihr Sohn trotz Helm eine Platzwunde erlitten hat, könnte dies auf eine Verletzung dieser Pflicht hindeuten, insbesondere wenn:

der Helm nicht korrekt getragen oder angepasst wurde,
Ihr Sohn unzureichend beaufsichtigt wurde,
oder Sicherheitsvorkehrungen in der Einrichtung nicht eingehalten wurden.

Die Einrichtung müsste nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um eine Verletzung zu verhindern.

Für ein mögliches Schmerzensgeld müssen folgende Punkte nachgewiesen werden:

Kausalität: Die Verletzung ist durch ein Fehlverhalten oder eine Unterlassung der Einrichtung entstanden.

Verschulden: Die Einrichtung hat fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere der Verletzung und den daraus resultierenden Folgen ab (z. B. Schmerzen, Beeinträchtigung, möglicher Verdacht auf Gehirnerschütterung). Dokumentationen durch Arztberichte, Fotos der Verletzung und Ihre eigenen Aufzeichnungen sind hierfür entscheidend.

Die Chancen auf Schmerzensgeld hängen maßgeblich davon ab, ob nachgewiesen werden kann, dass die Einrichtung ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Hierfür wäre eine eingehendere Prüfung der Umstände notwendig.

Nach Ihrer bisherigen Schilderung ist völlig offen, wie sich das Geschehen zugetragen haben könnte.

Sie sollten daher zunächst alle Arztberichte, Fotos der Verletzung und Ihre eigenen Aufzeichnungen sammeln und die Einrichtung schriftlich dazu auffordern, Ihnen einen Unfallbericht zukommen zu lassen und sich zu den Geschehnissen zu äußern.

Nach einer Stellungnahme der Einrichtung kann man die Chancen auf Zahlung eines Schmerzensgeldes sicher besser einschätzen.

Einstweilen wünsche ich schöne Feiertage und viel Erfolg beim weiteren Vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Mauritz
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 30. Dezember 2024 | 13:14

Sehr geehrter Herr Mauritz,

meine Frage wäre eine Allgemeine Frage.
Finde ich hier auch einen Anwalt der mich in meinem Anliegen berät oder bei außergerichtlichen Ansprüchen durch setzten kann.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Dezember 2024 | 16:18

Sehr geehrte Fragestellerin,

grundsätzlich können Sie hier auch Anwältinnen/Anwälte suchen und direkt anschreiben und anfragen, ob diese Ihr Mandat übernehmen möchten. Es dürfte sich für den Fall, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, empfehlen, eine Kollegin oder einen Kollegen zu beauftragen, die/der aus Ihrem näheren Umkreis kommt. Falls Sie die Einrichtung verklagen müssten, müsste dies nämlich voraussichtlich an deren Sitz erfolgen und eine Gerichtsverhandlung müsste dann ebenfalls beim dortigen Amts- oder Landgericht durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz

Bewertung des Fragestellers 20. Dezember 2024 | 22:47

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Der Anwalt hat mir sehr geholfen. Nach mehreren Anfragen bei Anwälten in meiner Umgebung bekam ich Absagen. Entweder keine Zeit oder nicht mein Rechtsgebiet. Ich wollte schon fast aufgeben. Da fiel mir die Seite von Frag einen Anwalt wieder ein.
Es hat nicht lange gedauert bis man mir geantwortet hat. Wichtig war mir welches Rechtsgebiet mein Anliegen hat. Das wurde schnell beantwortet.
Auch wie ich weiter vorgehen kann, wurde gut erklärt. Danke dafür

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 20. Dezember 2024
5/5,0

Der Anwalt hat mir sehr geholfen. Nach mehreren Anfragen bei Anwälten in meiner Umgebung bekam ich Absagen. Entweder keine Zeit oder nicht mein Rechtsgebiet. Ich wollte schon fast aufgeben. Da fiel mir die Seite von Frag einen Anwalt wieder ein.
Es hat nicht lange gedauert bis man mir geantwortet hat. Wichtig war mir welches Rechtsgebiet mein Anliegen hat. Das wurde schnell beantwortet.
Auch wie ich weiter vorgehen kann, wurde gut erklärt. Danke dafür


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