Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für die Einstellung Ihrer Frage, welche ich aufgrund der von Ihnen getätigten Sachverhaltsangaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Ein "amerikanisches oder US Erbrecht" gibt es genau genommen nicht. Vielmehr hat jeder Bundesstaat der USA sein eigenes Erbrecht. So haben z.B. die Bundestaaten Florida und Kalifornien Regeln, die sich deutlich voneinander unterscheiden. Das kalifornische Erbrecht kennt beispielsweise - wie die meisten Bundesstaaten - einen Pflichtteilsanspruch nicht.
Auch die Art und Weise bzw. die Formvorschriften zur Errichtung eines Testamentes sind von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden. In der Kürze der Zeit ist es mir leider nicht gelungen, verlässlich herauszubekommen, welche Vorschriften hierfür in Texas gelten, und ob Ihnen nach texanischem Recht ein Pflichtteilsanspruch zusteht. Nach meinen bisherigen Informationen gehe ich davon aus, dass dem nicht so ist. Sollte es jedoch Ihr Wunsch sein, kann ich gerne weitere Nachforschungen anstellen und Ihnen die erforderlichen Informationen gerne in einem Kurzgutachten nachliefern, die Kostenfrage diesbezüglich lässt sich regeln.
Bei einer Erbschaft in den USA kann aber auch deutsches Erbrecht anzuwenden sein. Da sich das Erbrecht der USA und Deutschland ganz erheblich unterscheidet, kann die Anwendung deutschen Erbrechts erhebliche Konsequenzen haben.
Welches Erbrecht anzuwenden ist, wird durch das sog. „internationale Privatrecht“ (Englisch: „Conflicts of Law“) entschieden. Dieses Recht ist in allen Bundesstaaten der USA im Wesentlichen gleich. Es folgt allerdings ganz anderen Regeln, als das deutsche „internationale Privatrecht“. So stellen deutsche Gerichte im Grundsatz (es gibt Ausnahmen!) auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers ab. Gerichte in den USA stellen hingegen primär auf das letzte Domizil, was man am ehesten mit Wohnsitz übersetzen kann, des Erblassers ab. Diese unterschiedlichen Regeln führen dazu, dass deutsche und amerikanische Gerichte oftmals zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Bei unbeweglichem Vermögen (z.B. Haus) wenden amerikanische Gerichte hingegen im Grundsatz das Recht des Ortes, an dem es sich das unbewegliche Vermögen befindet, an (sog. „situs“ ). Soweit nach amerikanischem internationalem Privatrecht auf eine Immobilie in den USA amerikanisches Erbrecht anzuwenden ist, wird dies von deutschen Gerichten akzeptiert.
In der Hoffnung, Ihnen dennoch ein wenig weitergeholfen zu haben, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Müller
Rechtsanwältin
US-Erbrecht
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Beantwortet von
Rechtsanwältin Yvonne Müller
Guten Tag !
Meine leibliche Mutter ist im Mai 2007 in Texas verstorben.
Ich bin der Sohn aus 1. Ehe. Diese wurde 1955 geschieden. Meine Mutter heiratete 1957 einen Amerikaner, wurde amerikanische Staatsbürgerin und lebte seitdem in San Antonio/Texas. Der 2. Ehemann verstarb 1967. Die Ehe war kinderlos. Sie heiratete nicht wieder. Die Schwester der Verstorbenen lebt mit Familie auch in den USA. Es hat zu Mutter und Schwester immer Kontakt bestanden.
Erst durch Nachfrage und Nachforschung wude mir Ende Mai von meiner Tante, der Schwester der Verstorbenen mitgeteilt, dass meine Mutter tot ist. Gleichzeitig teilte sie mir mit, dass meine Mutter ein Testament verfügt hat, in dem steht, dass Sie keine Kinder hat und sie als Schwester die alleinige Erbin ist.
Ich habe im August 2007 dem Nachlassgericht in Texas mitgeteilt, dass ich als leibliches Kind existiere. Da keine Reaktion, nochmals im Februar 2008 sämtliche Dokumente, die meine Existenz beweisen, Geburtsurkunde, Taufschein etc. (vom Landgerichtspräsidenten beglaubigt) und übersetzter Form an das Nachlassgericht gesandt.
Habe daraufhin alle Dokumente zum Sterbefall vom Nachlassgericht erhalten, indem u.a. zu lesen ist, dass die Schwester der Verstorbenen "nach ordnungsgemäßen Schwören unter Eid" alle Angaben bestätigt (obwohl Sie wusste, dass ich existiere). Daraufhin wurde ihr das Erbe zugesprochen.
Habe nochmals mit dem Nachlassgericht telefoniert, man bezeichnete die Angelegenheit als "ärgerlich".
Meine Fragen:
1. Habe ich als nachweislich leiblicher Sohn trotz Testament (mit Falschaussage) Anspruch auf einen Pflichtteil und wie hoch ist dieser (prozentual)?
2. Kann ein Testament aufgrund einer falschen Angabe angefochten werden und bestehen dafür Fristen ?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Testament Testament Pflichtteil Anspruch Sohn

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Auf meine Frage wurde nicht eingegangen. Nur allgemeine Informationen !
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Ich bin laut Testament Alleinerbe - haben meine Geschwister Anspruch auf einen Pflichtteil trotz vor40 €
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