Rechtsstreit Vermieter gegen Mieter

27. Juni 2024 17:25 |
Preis: 53,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Guten Tag,
ich wohne seit Nov 2021 in dieser Wohnung.
Die Miete kam in den ersten 2 Jahren vom Jobcenter.
Die Nebenkostenabrechnungen wurde bis Mitte 2023 nicht von der Vermieterin
überbracht. Das Jobcenter hatte mich mehrmals aufgefordert, diese Ihnen zukommen zu lassen und mit der Androhung, die Nebenkosten Zahlungen einzustellen.
Selbst nach mehrmaligen bitten per Emails, hieß es immer: "Ja die gehen bald raus (Nebenkostenabrechnungen)" aber es kam nichts.
Dann habe ich Juni 2023 einen Arbeitsplatzt gefunden.
Paar Monate später kam per Post die Nebenkostenabrechnung für 21/22.
Diese sollten nun umgehend bezahlt werden.

Das habe ich nicht getan, da ich in der Zeit in der die Kosten anfallen, vom Jobcenter gelebt habe.
Des weiteren bin ich mir sicher, dass die Vermieterin für das Jahr 21 keine Zahlungen mehr verlangen kann, da die Rechnung erst im Jahr 23 bei mir ankam.

Ich war aber bereit, die Rechnung beim Jobcenter einzureichen.
Aber die Zahlungen, die auf den Abrechnungen stehen, sind so nicht korrekt.
Die Nebenkosten monatlich die im Mietvertrag drin stehen, die ich auch so jeden Monat zahle,
sind 160 Euro. In den Abrechnungen, ist eine Monatliche Nebenkostenzahlung von 140 Euro berechnet.
Ich habe meine Vermieterin darauf aufmerksam gemacht, die Rechnung bitte zu überprüfen und anzupassen, damit ich dass dann alles dem Jobcenter überbringen kann.

Darauf gab es keine Antwort.
Nun wurde die Angelegenheit von der Anwältin meiner Vermieterin zum Gericht gebracht.
Dem ersten Schreiben habe ich widersprochen.
Nun gab es ein 2tes Schreiben, was ich leider versäumt habe.
Ich hätte darauf reagieren müssen.

Nun gibt es ein Versäumnisurteil und ich muss ein Einspruch erlegen.
Ich bin total unerfahren und weiß gerade nicht. wie der Einspruch aussehen soll. Und ob ich laut diesem Zitat aus dem Urteil : Ferner sind innerhalb der selben Frist, sämtliche Angriffs- und Verteidigungsmittel einschließlich Beweisschriften sowie Rügen , die die Zuverlässigkeit der Klage betreffen, vorzulegen.- nun alle Sachen die ich habe, um dem eigentlichen Rechtsstreit Forderungen zu widerlegen, bei legen muss?

Vielen Dank

27. Juni 2024 | 18:57

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Sie sollten unbedingt einen örtlichen Anwalt einschalten, da Sie ohne Anwalt keine Chance haben und noch mehr teure Fehler machen werden.

Der Einspruch gegen das Versäumnisurteil muß zwingend innerhalb der zweiwöchigen Frist eingelegt werden. Kommt der Einspruch zu spät beim Gericht an, haben Sie verloren.

In dem Einspruch sollten Sie Verjährung geltend machen, damit die Nachzahlungsforderung für 2021 auch wirklich verjährt.

Weiter sollten Sie sehr genau und haarklein aufschreiben, was an den Nebenkostenabrechnungen alles falsch ist. Sie müssen es genau und gut beschreiben, damit das Gericht es versteht. Das Gericht wird nur das lesen und wissen, was Sie dem Gericht schreiben. Verweise auf beigelegte Abrechnungen helfen nur als Beweis, ersetzen aber keinen Inhalt; schreiben Sie also genau, was in den Anlagen steht und warum das den Anspruch der Gegenseite zunichte macht.

Der Vermieter hat gegen das JobCenter keinen Zahlungsanspruch, und Sie können nicht auf eine eventuelle Zahlungspflicht des JobCenters an Sie verweisen, denn Sie haben einen Vertrag mit dem Vermieter, und Sie sind zahlungspflichtig. Deswegen kann er Sie verklagen. Dass das JobCenter bisher direkt an den Vermieter zahlte, war nur eine Hilfe des JobCenters, um sicherzustellen, dass die Gelder auch wirklich beim Vermieter ankommen.

Bei dem Formulieren des Einspruches müssen Sie sich an der Klageschrift und den anderen Schriftsätzen des Klägers, soweit die in dem Prozeß eingereicht wurden, orientieren. Arbeiten Sie diese Punkt für Punkt ab. Und schreiben Sie auf jeden Fall, dass Sie gegen das Versäumnisurteil Einspruch einlegen, nennen Sie Datum und Aktenzeichen.

Eine eigentliche Begründung des Einspruches selbst ist nicht zwingend notwendig, daher sollte es wie eine Beklagtenerwiderung formuliert werden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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