Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst war es richtig über einen Rechtsanwalt gegen das Urteil Berufung einzulegen. So wird das Urteil der 1. Instanz nicht rechtskräftig und Ihr Bruder hat die Chance im Berufungsverfahren erneut Tatsachen und Beweismittel einzubringen, welche evt. zu einer milderen Strafe führen. Für die von Ihnen geschilderten Straftaten an sich, kommt eine Freiheitsstrafe eigentlich noch nicht in Frage. Ich weiß allerdings nicht, inwieweit Ihr Bruder bereits vorbetsraft ist. Ich gehe jedoch davon aus.
Ihr Bruder sollte insbesondere angeben, dass es ihm nicht bewusst war, dass er in dieser Filiale bereits Hausverbot hatte und dies mit seinen mangelnden Deutschkenntnissen begründen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
Hausfriedensbruch
28. April 2005 13:32 |
Preis:
30€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Beantwortet von
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Kah
mein Bruder hat den 123§ von Hausfriedensbruch gebrochen und meine Frage lautet: ob hat er möglichkeit der Freiheitsstrafe zu entkommen.Es war Hausfriedensbruch mit einem Diebstahl von 30,00€. Warum Hausfriedensbruch?, weil er die Deutsche Sprache nur bisschen versteht und dachte dass er nur in das eine Filiale Hausverbot hat da wo er vorher gestollen hat.
Was richtig schlimm ist er bekam vor kurzem eine Gerichstentscheidung die noch nicht Rechtskräftig geworden ist,der Anwalt hat Berufung eingelegt. die Strafe ist 1,3 Jahre mit Bewerung.
Muss er jetzt mit Freiheitstrafe rechnen?was kann er machen dagegen, der Anwalt gibt ihm keine Chance..
bitte Help..
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Anwalt Anwalt Freiheitsstrafe Hausfriedensbruch Hausverbot
Anwalt Anwalt Freiheitsstrafe Hausfriedensbruch Hausverbot
FRAGESTELLER 14. Oktober 2025
/5,0
Ähnliche Themen
-
50 €
-
47 €
-
35 €
-
20 €
-
48 €
-
48 €
-
20 €