Zahlung von Weihnachtsgeld, Prämie

5. Juni 2008 08:12 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marc Weckemann

Ich habe fristgerecht per 30.04. zum 31.07. gekündigt (evtl. 30.06. per Aufhebungsvertrag). Lt. Arbeitsvertrag bekomme ich Weihnachtsgeld und eine garantierte, fixe Prämie, die an keine Bedingungen geknüpft ist. Beide Positionen waren bei der Einstellungsverhandlung Teil des ausgehandelten Gesamtjahreseinkommens. Das AV begann am 15.04.2007. Das anteilige Weihnachtsgeld für 2007 habe ich bekommen. Die anteilige Jahresprämie für 2007 kommt im Juni 2008 zur Auszahlung (hoffentlich). Frage: Habe ich Anspruch auf das anteilige Weihnachtsgeld für 2008 und die anteilige Jahresprämie für 2008 (Auszahlung wäre dann Juni 2009)?

Sehr geehrter Fragesteller,

unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen kann ich Ihnen Ihre Frage wie folgt beantworten:

Nach Ihren Schilderungen gehe ich davon aus, dass sowohl das Weihnachtsgeld, als auch die Fixprämie nicht unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt seitens des Arbeitgebers gestanden haben. Auch gab es wohl keinen Widerrufsvorbehalt. Sofern weiter auch keine Rückzahlungsvereinbarung (z.B. im Rahmen eine Arbeitsvertrages, Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung) voliegt, hätten Sie auch einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld und die Jahresgratifikation.

Unter den genannten Voraussetzungen und nach Ihren Schilderungen dürften die Gratifikationen jeweils Entgeltcharakter gehabt haben. Demnach hätten Sie einen Anspruch auf die jeweilige Gratifikation nur für die Dauer des Arbeitsverhäktnisses im Laufe des Bezugsjahres.

-> Sie hätten demnach sowohl einen Anspruch auf das zeitanteilige Weihnachtsgeld, als auch auf die zeitanteilige Fixprämie für das Jahr 2008.

Abschließend mache ich Sie noch darauf aufmerksam, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einem gänzlich anderen rechtlichen Ergebnis führen können. (Im Zweifel müsste hier eine Überprüfung des Arbeitsvertrages und ggf. des Tarifvertrages bzw. der Betriebsvereinbarungen erfolgen)

Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten rechtlichen Einschätzung weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Marc Weckemann
Rechtsanwalt
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Marc Weckemann
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Rückfrage vom Fragesteller 16. Juni 2008 | 09:08

Hallo Herr Weckemann,
vielen Dank für Ihre Antwort. Folgende Formulierung steht in meinem Arbeitsvertrag: Der Angestellte erhält eine Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Bruttogehaltes, zahlbar jeweils im November, sowie Urlaubsgeld gemäß betrieblicher Handhabung. Der Angestellte hat Anspruch auf Zahlung einer Prämie in Höhe von 12.000 Euro. Die Zahlung der Prämie wird für die ersten beiden Jahre garantiert. Die Zahlung erfolgt entsprechend anteilig im Verhältnis Beschäftigungsmonat/Jahr. Die endgültige Abrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr erfolgt jeweils im Juni des Folgejahres, erstmals im Juni 2008 für das Geschäftsjahr 2007. Die vereinbarte Vergütung deckt die gesamte Arbeitsleistung des Angestellten ab. Insbesondere wird eine besondere Vergütung für etwaige erforderliche Mehr- oder Überarbeit, Feiertags, Sonntags- oder Nachtarbeit nicht gezahlt. Bitte teilen Sie mir kurz mit, ob Sie Ihre erste Einschätzung unter den obigen Voraussetzungen aufrecht halten. Vielen Dank. Gruss, Holger Simons

Ergänzung vom Anwalt 18. Juni 2008 | 11:40

Unter Berücksichtigung Ihrer weiteren Sachverhaltsangaben kann ich Ihnen mitteilen, dass ich meine erste Einschätzung aufrecht erhalte. Ein Freiwilligkeits- bzw. Widerrufsvorbehalt oder eine Rückzahlungsvereinbarung sind nicht ersichtlich. Auch deuten die Formuliereungen darauf hin, dass die Gratifikationen Entgeltcharakter haben. Es verbleibt somit bei meiner Einschätzung von oben.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Weckemann
Rechtsanwalt

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