Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben nunmehr wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie zum 30. Juni 2008 kündigen möchten und eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende haben, muss die Kündigung spätestens am Montag, den 19. Mai 2008, ihrem Arbeitgeber zugegangen sein.
Die Kündigungserklärung muss gemäß § 623 BGB
in schriftlicher Form erfolgen. Kündigungen per Telefax, Telegramm und E-Mail genügen diesem Schriftformerfordernis nicht. Des Weiteren ist es sinnvoll, dass Sie sich den Erhalt der Kündigungserklärung von Ihrem Arbeitgeber auf einer mit Datum versehenen Durchschrift des Kündigungsschreiben bestätigen lassen. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Kündigungserklärung durch einen Boten zu übergeben.
Abschliessend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass durch das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts anders ausfallen kann. Im Rahmen dieses Forums kann stets nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts erfolgen.
Im Falle von Unklarheiten machen Sie bitte von der kostenlosen Nachfragefunktion Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Helmerich
Rechtsanwältin
Kündigungsfsrist
15. Mai 2008 22:07 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Miriam Helmerich
Guten Tag,
in meinem Arbeitsvertrag wurde eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende vereinbart.
Wann muss die Kündigung spätestens bei meinem Arbeitgeber eingegangen sein, wenn ich zum 30. Juni kündigen will?
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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