Erbe ausschlagen oder nicht

15. Mai 2008 20:47 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag!
Meine Mutter ist am 23.04 gestorben und sie hat keinerlei Vermögen. Ich beabsichtige evtl das Erbe auszuschlagen. Es würde auch niemand aus der Familie das Erbe antreten. Ich weiß das es die 6 Wochen Frist gibt.Es sind keinerlei Versicherungen abgeschlossen und somit zahle ich schon die Beerdigungskosten (Hessen)

Folgende Situation.
Meine Mutter ist im Jahre 2001 in eine kleine Wohnung mit verlegten Teppich und Einbauküche eingezogen. Es wurden von Ihr nie Renovierungsarbeiten ausgeführt (z.B. tapeziert). Der Vermieter hat damals eine Kaution von 1040,- DM erhalten. Durch die Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter auch noch eine Gutschrift von ca 400,- €. Also zusammen ca 900,-€.

Durch eine Türöffnung der Feuerwehr wurde der Türrahmen und die Tür sehr in Mitleidenschaft gezogen und müssen ersetzt werden.

Muss ich die Wohnung renovieren wenn ich das Erbe antrete? Muss neuer Teppich verlegt und die Wände gestrichen werden? Was passiert wenn ich das Erbe ablehne? Der Vermieter ruft täglich an und möchte seine Wohnung. Wie soll ich mich verhalten?

Was passiert mit dem Geld das beim Vermieter ist wenn ich das Erbe annehme? ablehne?
Was passiert mit dem Geld auf der Bank (1000,-) ?
Es sind auch noch Schulden von der GEZ vorhanden (700,-€) Muss ich dafür auch noch aufkommen?

Vielen Dank
postmanca

15. Mai 2008 | 21:38

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Die Annahme des Erbe macht immer nur dann Sinn, wenn der Nachlass nicht überschuldet ist, d.h. die Passiva die Aktiva übersteigen.

Welche Ansprüche der Vermieter im Einzelnen - neben den Schadensersatzansprüchen bzgl. der Tür - geltend machen kann, ist ohne Kenntnis des Mietvertrages nicht möglich.
Dies müsste geprüft werden.

Bei Erbausschlagung werden Sie nicht Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten (GEZ etc.).
Wenn alle Erben ausgeschlagen haben, erbt zum Schluss der Fiskus.

Bei den Aktiva stehen nach Ihren Angaben ca. EUR 1.900,00.

Demgegenüber stehen die Verbindlichkeiten bei der GEZ iHv EUR 700,00 sowie die Reparatur der Tür und eventuell Renovierungsarbeiten der ehemaligen Mietswohnung.

Sie sollten daher möglichst kurzfristig durch einen Kollegen prüfen lassen, welche Ansprüche der Vermieter aus dem Mietvertrag geltend machen kann und welche Kosten für die Reparatur der Tür anfallen.

Wenn hier mehr als EUR 1.200 auflaufen, sollten Sie das Erbe ausschlagen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
K. Roth
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