Wir (meine zwei volljährigen Töchter und ich) werden in einer Schadenssache von einem Anwalt vertreten.
Heute hat mir ein anderer Anwalt gesagt, dass das gar nicht erlaubt sei.
Stimmt das?
ich sehe allein darin, dass Sie und Ihre Töchter in einer Schadenssache von einem Anwalt vertreten werden, kein Problem.
Ein Problem würde nur bei gegensätzlichen Interessen der Mandanten untereinander, also wenn Sie und Ihre Töchter aus dem Schadenfall auch Schadenersatzansprüche untereinander hätten, bestehen, dass wäre eine Interessenkollision, die den Anwalt darin hindern würde, das Mandat anzunehmen.