Erbfall Hauskonto

20. September 2022 13:32 |
Preis: 40,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Mutter und meine Cousine waren Eigentümer einer Immobilie je zu 1/2. Meine Mutter ist verstorben und hinterlässt uns 3 Kindern ihren Anteil (je zu 1/3). Es besteht ein Hauskonto für die Immobilie, zu welchem meine Mutter und meine Cousine jeweils Zugriff hatten. Gehört dieses Hauskonto zur Erbmasse, so dass wir Kinder als Verfügungsberechtigte dort eingetragen werden oder fällt dieses Hauskonto allein meiner Cousine zu (die nicht erbberechtigt ist)? Und wie können wir über das Hauskonto verfügen. Über das Hauskonto laufen die Mieteinnahmen und Verbindlichkeiten.

20. September 2022 | 14:11

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

lassen Sie mich Ihre Fragen,

"Gehört dieses Hauskonto zur Erbmasse [...]? Und wie können wir über das Hauskonto verfügen.",

wie folgt beantworten.

Da es sich um ein gemeinschaftliches Konto handelt, treten die drei Erben in die Stellung Ihrer Mutter (§ 1922 Abs. 1 BGB).

Da beide Inhaber verfügungsbefugt waren, bleibt die Cousine es. An die Stelle Ihrer Mutter treten die drei Erben in Erbengemeinschaft (§ 2032 Abs. 1 BGB) neben die Cousine.

Die "Hälfte" des Kontos Ihrer Mutter gehört zur Erbmasse.

Als Erbengemeinschaft können Sie über das Konto verfügen. Die Erben können nur gemeinschaftlich handeln und dürfen auch nur über den ihnen zustehenden Anteil verfügen.

Möglicherweise sieht der Konto-Vertrag Besonderheiten vor oder es gibt Absprachen zwischen Ihrer Mutter und Ihrer Cousine, die weitergelten.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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