Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie und Ihr Bruder das Haus zu gleichen Teilen geerbt haben, haben Sie genauso das Hausrecht wie er und können das Haus mit dem Gutachter betreten wann Sie wollen. Ihr Bruder kann Ihnen das nicht verbieten.
Wenn Ihr Bruder zufällig von dem Termin erfährt, können Sie ihm aber auch nicht verbieten, selbst zu erscheinen und den Gutachter auf Mängel des Hauses aufmerksam zu machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Bruder will verbieten geerbtes Haus allein mit Gutachter/Makler zu betreten
Situation:
Mein Bruder und ich haben zu gleichen Teilen unser Elternhaus geerbt. Das Haus ist unbewohnt und völlig leergeräumt. Das Verhältnis zu meinem Bruder ist sehr schwierig. Er konnte sich eigentlich bis heute nicht entscheiden ob er das Haus übernehmen möchte - ich selbst werde das Haus nicht übernehmen.
Vor mehr als 12 Monaten hat mein Bruder eine Werteinschätzung durch einen ihm bekannten Makler durchführen lassen. Ich war mit dieser Vorgehensweise zunächst einverstanden bekam dann aber Zweifel, da der Makler von einem Bodenrichtwert von 400€/qm ausging (Bodenfläche insgesamt 800 qm). Zu diesem Zeitpunkt war mir bereits bekannt, dass der Richtwert bei 500€/qm lag wie er dann auch am 1.7.2021 so veröffentlicht wurde.
Das Haus zu verkaufen gelang bisher nicht auch da sich nur wenige Personen von sich aus meldeten. Ein Inserat möchte ich nicht in die Zeitung setzen, da das Verhältnis zu meinem Bruder, wie bereits ausgeführt, schwierig ist. Ein gemeinsamer Verkauf erscheint mir unmöglich. Ich würde daher gerne einen Gutachter beauftragen, der aufgrund der geänderten Marktsituation gegenüber vor einem Jahr zunächst eine Werteinschätzung vornehmen soll. Diese würde ich selbst bezahlen.
Mein Bruder besteht nun darauf bei der Begehung des Hauses mit dabei zu sein, was ich nicht möchte und verbietet mir das Haus alleine mit dem Gutachter zu betreten. Ich habe verschiedentlich erlebt wie er gegenüber Interessenten die Immobilie schlecht redete und z. B. von Problemen mit der Lage sprach (z.B. Verkehrslärm obwohl das Haus in einem reinen Wohngebiet in ruhiger und bevorzugter Wohnlage liegt) und möchte daher allein mit dem Gutachter die Besichtigung durchführen.
Frage:
Kann mein Bruder mir verbieten mit einem von mir beauftragten und bezahlten Gutachter/Makler die Immobilie zu besichtigen um eine Werteinschätzung durchführen zu lassen?
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