Sehr geehrte Fragenstellerin,
anhand Ihrer Angaben beantworte Ihre Frage wie folgt:
Meiner Rechtsauffassung nach können Sie Ihre Verbindlichkeiten gegenüber Ihrer Mutter mit der Erbschaft zunächst ohne Leistungskürzung begleichen, denn nach Ausgleich Ihrer Schulden sind Sie weiterhin bedürftig.
Dazu ist aber erforderlich, dass die Darlehensgewährung nachweisbar ist. Ein Schriftstück über die Darlehensgewährung wäre zur Beweisführung sehr hilfreich. Ich unterstelle es gibt eine Kontobewegung auf dem Konto Ihrer Mutter in Höhe von € 4.000,--. Natürlich ist die Behörde misstrauisch. Vielleicht haben Sie das Darlehen aber schon immer gegenüber der Behörde angegeben, was jetzt sehr hilfreich wäre.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache mit dieser Einschätzung weiterhelfen konnte und verweise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion.
Einstweilen verbleibe ich
mit besten Grüßen
Inga Dransfeld-Haase
Rechtsanwältin
Ich bitte noch folgendes zu beachten:
Die Beratung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Es kann entsprechend den vorliegenden Bedingungen nur ein erster Überblick geboten werden, der eine abschließende, umfassende und verbindliche Anwaltsberatung nicht ersetzen kann. Der Umfang der Antwort steht weiterhin in Abhängigkeit zu Ihrem eingesetzten Honorar.
Erbe mit Bezug von ALG 2
14. März 2008 21:16 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Sozialrecht
Seit Januar 2008 beziehe ich mit meinen Kindern 7/4 ALG2.Vor ein paar Tagen habe ich ein Schreiben vom Nachlaßgericht bekommen, dass ich Miterbe bin. Bei der Erbschaft handelt es sich um ca. 5000,-€. Da ich noch eine Lebensvers. von ca. 4500,-€ habe und die Kinder Sparbücher bei der Bank, die den Freibertag der ARGE nicht übersteigen.Mit dem Erbe möchte ich bei meiner Mutter Schulden begleichen. Sie hat vor ca 1 Jahr meinen Kredit bei einer Bausparkasse von ca. 4000,-€ überwiesen.
Frage: Kann ich meine Schulden mit dem Erbe an meine Mutter zurückzahlen ohne das die ARGE mir weitere Leistungen streicht??
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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