wiederholt Regenwasser in der Mietwohnung - wie Druck auf Hausverwaltung erhöhen?

| 23. März 2022 07:29 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


20:44

Guten Tag,

ich bin Mieterin einer Dachgeschosswohnung in Berlin, die von einer nicht-städtischen Hausverwaltung betreut wird, die sehr schwer erreichbar ist und Probleme oft auszusitzen versucht.

2018 hatte ich im Schlafzimmer erstmals einen riesigen Wasserschaden durch Regenwasser – Wände und Decke waren vollkommen durchnässt, es tropfte auf mein Bett, alles begann zu schimmeln – das Dach war undicht.

Nachdem ich den Mangel der Hausverwaltung gemeldet hatte, wurde das Dach repariert und mein Schlafzimmer gemalert. Beides nicht von Handwerkern, sondern talentierten Laien, wie ich im Gespräch mit ihnen rausfand. Damit hatte ich mich begnügt.

2020 das gleiche Spiel noch mal. Jemand guckt aufs Dach, sagt mit noch, dass er nicht sicher ist, ob er die undichte Stelle gefunden hat, und dann wird mein Schlafzimmer gemalert. Diesmal bin ich so unzufrieden mit dem Ergebnis, dass ich auf eigene Kosten nachrenoviere.

Im Dezember 2021 bildete sich erneut ein kleiner Wasserfleck. An der gleichen Stelle, an der auch zuvor alles begann. Ich habe den Mangel sofort per email und mit entsprechenden Fotos gemeldet und damit auch vor einem noch größeren zu erwartenden Schaden gemahnt: das Dach ist offensichtlich immer noch nicht dicht.

Nachdem niemand reagierte, habe ich den Mangel im Januar 2022 erneut gemeldet.
Am 14. Februar 2022 kamen endlich Handwerker, um das Dach abzudichten. In meiner Abwesenheit, denn ich war im Urlaub.

Dann kamen Anfang März 2022 die schweren Stürme und Regenfälle. Und als ich aus meinem Urlaub zurückkam, fand ich erneut einen riesigen Schaden vor: Wände und Decke waren durchnässt, es hatte auf mein Bett getropft, die Matratze schimmelt jetzt.

Das habe ich letzte Woche sowohl telefonisch als auch per email gemeldet – es reagiert niemand. Jetzt reicht es mir.

Meine Fragen:
1. wie kann ich den Druck auf die Hausverwaltung erhöhen, damit sie endlich eine gründliche Reparatur des Dachs veranlasst?

2. Kann ich Schadenersatz geltend machen und zB das Geld für den Kauf einer neuen Matratze verlangen? Und wie setzte ich diesen Anspruch durch?

3. Wie kann ich mich dagegen wehren, dass die Hausverwaltung erneut „talentierte Laien" schickt und die Renovierung nur kosmetisch durchführt?

Danke für Antwort,
eine frustrierte Mieterin

23. März 2022 | 08:34

Antwort

von


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Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Ihr wirksames Mittel, den Vermieter zu einer nachhaltigen Beseitigung des Mangels zu veranlassen, ist die Mietminderung gemäß § 536 BGB:

entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten.

Fordern Sie daher den Vermieter schriftlich auf, das Dach fachgerecht abzudichten und setzen dafür eine Frist von 8 Tagen. Kündigen Sie an, dass Sie nach Ablauf dieser Frist die Miete mindern werden.
Der Prozentsatz der Minderung ist hier schwer abschätzbar, weil das tatsächliche Ausmaß der Beeinträchtigung nicht zu erkennen ist.

Über die Mietminderung hinaus haben Sie dann gegen den Vermieter einen Schadensersatzanspruch, wenn dieser sich mit der Beseitigung eines ihm bekannten Mangels in Verzug befunden hat.
Das erscheint hier fraglich, weil nach der Reparatur in 2018 offenbar das Dach ja wohl zunächst dicht war.

Allerdings können die von ihm beauftragten Arbeiten in 02/2022 nicht fachgerecht gewesen sein, weil bereits einige Tage später ein erneuter Wassereinbruch stattgefunden hat. Von daher ist wohl von Verzug auszugehen, so dass Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Auch das sollten Sie in dem Schreiben darlegen, die Höhe beziffern und eine Aufrechnung mit der laufenden Miete ankündigen, sofern er Ihnen den Schaden nicht erstattet.

Gegen die "talentierten Laien" können Sie sich nicht schützen; die Auswahl der Handwerker obliegt dem Vermieter. Solange diese Laien allerdings den Schaden nicht beseitigen, ist die Mietsache im Gebrauch beeinträchtigt, und Sie mindern die Miete weiter.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 23. März 2022 | 19:51

Guten Tag,

ich bemerke, ich muss eine Sache richtigstellen: Wasser tritt bei mir nur bei Starkregen ein, bei dem größerere Regenmengen auf dem Flachdach zu stehen beginnen. Das Dach gibt offensichtlich bei einem bestimmten Gewichtsdruck des stehenden Wassers nach - es hat kein Loch in dem Sinne, durch das es auch bei leichtem Regen tropfen würde.

Welchen Mangel kann ich also geltend machen: Ist das undichte Dach der Mangel? Oder der immer wieder entstehende Wasserschaden?

Und seit wann befindet sich der Vermieter im Verzug mit der Beseitigung des ihm bekannten Mangels? Seit 2018? Oder seit Dezember 2021, als ich den "Vorboten" der Undichtigkeit gemeldet habe? Oder erst seit Anfang März, als es tatsächlich wieder zur vollen Durchnässung des Schlafzimmers kam?

Freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. März 2022 | 20:44

Mängel ist nach wie vor das Eindringen von Regen unter bestimmten Umständen.
Verzug würde ich frühestens ab März 2022 annehmen.
Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 23. März 2022 | 21:51

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Der Anwalt ist nicht auf mein eigentliches Problem eingegangen, dass der Mangel seit 2018 besteht und eben nicht richtig behoben wurde.

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Stellungnahme vom Anwalt:

Für die nachgefragte und von mir dargestellte Vorgehensweise ist völlig uninteressant, seit wann der Mangel besteht. Insofern ist die Bewertung sachlich falsch.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 23. März 2022
2,4/5,0

Der Anwalt ist nicht auf mein eigentliches Problem eingegangen, dass der Mangel seit 2018 besteht und eben nicht richtig behoben wurde.


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