Guten Abend,
Ihre Frage läßt sich juristisch klar beantworten: natürlich kann Ihr Kind zu Ihnen. Wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht, dann haben Sie für den Fall, daß der andere Elternteil ausfällt, ein entscheidendes Wort bei der Frage, ob das Kind etwa zu einer Tagesmutter kommt, mitzureden.
Schwieriger wird allerdings die tatsächliche Durchsetzung. Ich entnehme Ihrer Anfrage, daß eine vernünftige Regelung mit der Kindesmutter nicht möglich ist. In diesem Fall kann ich Ihnen nur anraten, schnellstmöglichen Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen, um eine schnelle Lösung zu erreichen.
Sofern auch dies nicht hilft, bliebe Ihnen nur die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung beim Familiengericht zu stellen. Leider ist die Erfahrung häufig die, daß über diese Anträge doch relativ schleppend entschieden wird, so daß Ihnen dann möglicherweise die Zeit wegläuft. Ich möchte Ihnen dann auch raten, einen Anwalt vor Ort hinzuzuziehen, da es sich um eine juristisch komplizierte Materie handelt und gerade bei einem Eilantrag der Antrag selbst "sitzen" muß.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
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Viele Dank erstmal für die Auskunft !
Sie haben Recht, die Kindesmutter hat den kontakt zu mir und meinen Eltern komplett abgebrochen, worunter die Kleine sehr leidet.
Eine Einigung mit ihr also ein Wunschtraum !
Falls das JA nicht in "die Pötte" kommt, was mach ich dann ? und was passiert, wenn ich die Oma bei meinem Papa-Wochenende, welchs jetzt bevorsteht, einfach informiere, daß meine Tochter bei mir bleibt, bis die Mutter wieder "gesund" ist. Was passiert so einem Vater im schlimmsten Fall ?
Pardon, noch ne Nachfrage: Hat die Kindsmutter bei allem eigentlich eine Auskunfstpflicht mir gegenüber ? Wenn ja, dann hat sie schon zigmal dagegen verstoßen, denn ich erfahre rein gar nichts, weder über mein Kind ( noch nie hat eine Übergabe stattgefunden ) noch über sie. Durch Zufall weiß ich, daß sie z.B. studiert statt für die Kleine dazusein.
DANKE für Ihre 2. Antwort !
mit freundlichen Grüßen
ein völlig entnervter Papa
Guten Morgen,
eine einseitige "Einbehaltung" Ihres Kindes kann ich Ihnen nicht anraten. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird ja bei der Kindesmutter liegen. Sie sollten dann beim Amtsgericht einen Antrag auf vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf Sie für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes stellen.
Eine Auskunftspflicht hinsichtlich des Lebenslaufes der Mutter besteht nicht. Hier sind die Tischtücher komplett zerschnitten. Sie haben auf der anderen Seite aber als Sorgeberechtigter selbstverständlich ein vollständiges Auskunfts- und ggf. Mitspracherecht hinsichtlich allem, was die Belange des Kindes angeht.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß