Kaputtes Balkontür Glas und Mängelbeseitigung nach Einzug

| 4. März 2022 15:05 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


18:41

Als wir eingezogen sind, war die Balkontür verzogen und vergilbt. Wir haben das alles auf die Mängelliste geschrieben und der Vermieter sagte uns das er es beheben würde. Nach ca. einem halben Jahr hat es irgendwann einen Knacks gegeben und das Glas der Balkontür ist von innen gerissen (Doppelglas). Durch das ständige auf und zu machen der Tür wurde es immer schlimmer bis ein Stück Glas sogar in das Doppelglas gefallen ist. Wir haben dem Vermieter Bescheid gegeben und gesagt, dass es nicht unsere Schuld war. Er sagte uns, er kümmert sich darum und schick jemand der sich die Tür anguckt und repariert. Nach mehreren anrufen hat er endlich eine Firma geschickt die die Tür ausgemessen haben, damit wir eine neue bekommen. Dann haben sie noch die Wohnungstür (das Glas) ausgemessen, weil das ebenfalls kaputt ist (schon vor dem Einzug, stand auch auf der Mängelliste). Nach ein paar Wochen ist immer noch nichts passiert und wir haben immer und immer wieder angerufen und man sagte uns immer wieder der Vermieter sei nicht da oder sie wisse nichts darüber. Irgendwann haben wir gesagt, wenn hier nichts passiert, müssen wir eine Mietminderung beantragen. Kurz darauf kam dieselbe Firma wieder und hat wieder alles ausgemessen. Sie sagten uns, der Vermieter hat den Auftrag abgebrochen, weil es zu teuer wäre. Wir dachten, jetzt klappt es endlich, weil ja auch bald Winter wird und es dann kalt in der Küche sein wird. Natürlich ist wieder nichts passiert. Genau wie die anderen Mängel auf der Liste seit dem Einzug. Nichts wurde davon gemacht, wie es uns versprochen wurde. Mittlerweile sammelt sich schon Wasser in der Balkontür, was ca. 10 cm sind. Außerdem schließt die Tür nicht richtig und es kommt Luft rein.

Die anderen Mängel:
Kinderzimmer: Fensterdichtung defekt
Bad: Tür geht schwer zu, kann nicht abgeschlossen werden, Licht-Spot in der Mitte defekt, Silikonfugen sind gerissen,-zum Teil richtig offen, dass Nässe reinkommt
Wohnzimmer: Türschlüssel fehlt, 3er-Fenster – linker Flügel klemmt

das sind die ganzen Mängel und nicht eins davon wurde gemacht.

Was können wir tun?

Mietminderung oder selber machen und die Rechnung an den Vermieter schicken?
Wir sind am 01.01.2021 eingezogen. Am 10.12.2020 hat er das Mängelprotokoll unterschrieben...

4. März 2022 | 15:58

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Grundsätzlich haben Sie nach § 536 BGB ein Minderungsrecht bzgl. der Miete wenn die Wohnung einen Mangel hat:

„§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht."


Daher wäre die Mietminderung durchaus eine Möglichkeit Druck bei dem Vermieter zu erzeugen, damit die nun bereits lange ausstehenden Reparaturen vorgenommen werden.


Sie haben den Mangel ja bereits seit längerem angezeigt, bzw. es besteht ja bereits eine Mängelliste.

Für den Fall eines Rechtsstreits würde ich Ihnen jedoch trotzdem empfehlen noch einmal nachweisbar schriftlich – per Einwurf/Einschreiben – dem Vermieter die Mängel mitzuteilen und auf die bereits seit längerem ausstehenden Reparaturen zu verweisen.


Sprechen Sie auch noch einmal eine eindeutige Mahnung aus und kündigen Sie an, daß Sie eine unverzügliche Beseitigung der Mängel verlangen.


Kündigen Sie weiterhin an, daß Sie sich bei fortgesetzter Weigerung der Schadensbeseitigung die Beauftragung eines Handwerkers vorbehalten, um die vorgenannten Schäden zu beseitigen und die entsprechenden Kosten beim Vermieter geltend machen werden.


Dies sollte im Normalfall den Vermieter dazu bewegen, die entsprechenden Schäden zu beseitigen.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 4. März 2022 | 16:17

Wie viel Mietminderung können wir dann beantragen ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. März 2022 | 18:41

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:


Es gibt bei derartigen Mängeln keine feststehenden Werte, dies ist immer eine Frage des Einzelfalls in welchem Maße der Gebrauch der Wohnung eingeschränkt ist.


Auch die zuständigen Gerichte kommen bei vergleichbaren Mängeln zu durchaus unterschiedlichen Werten, außer die Wohnung oder einzelne Räume sind komplett unbenutzbar.

So wird es z.B. darauf ankommen wie stark die Beschädigung der Fenster und der Dichtungen ist und Nässe sowie Zugluft eindringt.


Sie können die Mietminderung nach der Ankündigung selbst vornehmen, sollten diese jedoch nicht zu hoch ansetzen, weil Sie sonst mit dem zu hoch angesetzten Teil der Mietminderung in Verzug der Mietzahlung kommen.

Ich würde jetzt ohne genaue Kenntnis der Schäden jedenfalls eine Minderung von 10 – 15% der Minderung für gerechtfertigt halten.


Eine Möglichkeit um den vorgenannten Verzug der Mietzahlung zu umgehen, wäre dann – bei weiterer Untätigkeit des Vermieters – entweder tatsächlich die Reparatur auf Kosten des Vermieters durchführen zu lassen, oder eine Feststellungsklage auf die Höhe der gerechtfertigten Mietminderung zu erheben.


Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt



Bewertung des Fragestellers 4. März 2022 | 18:58

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