fristlose kündigung

1. März 2008 00:13 |
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Arbeitsrecht


guten abend
ich habe verdacht das in unserem betrieb zur zeit 2angestellte etwas vorbereiten.
gestern kamm eine davon ganz aufgebracht an rezeption,fing an zu schreien,in beisein von kunden.es vielen wörte wie:
so geht es nicht mehr weiter,ich bin keine maschine,hier zählt der mench nicht,hier geht es nur um kohle,ich kündige,wie ist meine kündigungsfrist.sie schrie weiter ob wohl ich sie auf anwesende kundin hingewiesen habe,und ihr ganz ruhig und gefasst angeboten habe mit mir diese angelegenheit abseits den öffentlich zugängliches empfanges,in ruhe zu besprechen.
leider hörte sie nicht auf und erst durch ensezte blicke eine kundin blieb sie still.
am nächste tag erzählte sie ganz stolz an weitere kunden:"ich habe es ihr gegeben".
das verhalten ensezte mich zumall die betreffende damme bei uns schon 10 jahre tättig ist und bislang keine ausfälle gegeben hat.die beschuldigungen wahren zu unrecht.
da der chef in urlaub ist und ich keine kündigungs vollmacht habe (bin seine mutter)habe ich erstmall nichts unternohmen.
diese geschichte macht mir grosse sorgen da ich seit längerem beobachte das eine weitere ,mit ihr sehr gut befreundete angestellte,auffällige Fehler macht.
was tun?wie kann ich verhindern das diese damme an ihre kundinen
(dienstleistung betrieb)schlechte und falche infos liefert?das ganze schadet unserem betrieb.oder ist das so gewollt?
denn in diesen bränche kann mann sich selbständig machen und kunde mitnehmen.
Bitte helfen sie mir,so was habe ich noch nie erlebt.

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich im Folgenden Ihre Frage.

In der Tat kommt es bisweilen vor, dass Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen anstatt selbst zu kündigen, eine arbeitgeberseitige Kündigung provozieren.

Zunächst halte ich es jedoch für zweifelhaft ob durch dieses bislang einmalige Verhalten Ihrer Mitarbeiterin bereits ein außerordentliches Kündigungsrecht gegeben ist. Ich sehe daher eine Kündigung zu diesem Zeitpunkt mit großen Risiken behaftet. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine Kündigung innerhalb von zwei Wochen schriftlich und mit einer Begründung versehen, erklärt werden müsste.

Ich rate Ihnen aber, Ihre Mitarbeiterin aufgrund dieses Vorfalls abzumahnen. Da Sie nach Ihren Angaben in Abwesenheit Ihres Sohnes den Mitarbeitern gegenüber weisungsberechtigt sind, können Sie eine solche Abmahnung aussprechen. Auf eine Kündigungsberechtigung kommt es nicht an. Eine Abmahnung muss schriftlich erfolgen, neben der Begründung die Aufforderung zur künftigen Vertragstreue sowie die Androhung der Kündigung im Wiederholungsfalle enthalten.

Unabhängig von der Berechtigung zur Kündigung besteht für Sie auch die Möglichkeit einer vorübergehenden Freistellung (Suspendierung). Dies bedeutet, Ihre Mitarbeiterin dürfte für eine begrenzte Zeit nicht mehr für Sie tätig sein. Für eine solche Erklärung brauchen Sie ebenfalls nicht zum Ausspruch einer Kündigung bevollmächtigt zu sein. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass Sie in diesem Falle jedenfalls zur Fortzahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts verpflichtet bleiben.

Sofern Sie sich zu einer Kündigung entschließen (gleich ob außerordentlich oder ordentlich) können Sie die betreffende Mitarbeiterin bis zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung (außerordentliche Kündigung) oder dem Ablauf der Kündigungsfrist ebenfalls freistellen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort eine erste Indikation gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

F. Lehmann
Rechtsanwalt

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