Berufskleidung soll selbst beschafft und bezahlt werden - Ist das rechtens?

27. September 2021 15:40 |
Preis: 25,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Berufskleidung:

Ich arbeite seit mehreren Jahren in Teilzeit in einem gastronomieähnlichen Betrieb.
Bisher waren wir Arbeitnehmer verpflichtet ein T-shirt mit dem Logo unseres Betriebes zu tragen. Dieses wird vom Betrieb gegen ein Pfand gestellt.

Seit neustem verlangt der Arbeitgeber zusätzlich das Tragen einer komplett schwarzen Hose, sowie von schwarzen Schuhen, um das Gesamtbild einheitlicher zu gestalten.
Diese stellt er uns jedoch, anders als das T-shirt, NICHT zur Verfügung und soll von den Arbeitnehmern selbst beschafft und bezahlt werden.

Aus einer Betriebsanweisung in der Anlage meines Arbeitsvertrags ergibt sich keine Regelung bzgl. der Hose und der Schuhe, da der Vertrag schon vor dieser neuen Regel bestand.
Lediglich die T-shirts sind dort geregelt.
Ebenso gibt es bei uns keinen Betriebsrat oder Tarifvertrag aus dem sich eine solche Regelung ergeben würde.

Ich habe gelesen, dass der AG zwar keinen Lohn für die Berufskleidung einbehalten darf, wenn der Nettolohn unter der Pfändungsfreigrenze liegt.
Allerdings würde ich gerne wissen, ob er verlangen kann, dass wir die Hose und die Schuhe privat anschaffen und bezahlen?

27. September 2021 | 17:10

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Der Arbeitgeber ist aufgrund seines Weisungsrecht nach § 106 Gewerbeordnunung dazu berechtigt eine bestimmte Kleidung vorzuschreiben. Das gilt auch dann, wenn es dazu keine arbeitsvertragliche Regelung oder Betriebsvereinbarung gibt. Dieses Recht hat bezüglich der Kleidung auch gewisse Grenzen.

Allerdings handelt es sich in Ihrem Fall um eine einheitliche Kleidung für das Servicepersonal. Das ist insgesamt nicht zu beanstanden. Der Arbeitgeber darf das also anordnen.

Sie sind dann auch dazu verpflichtet die Kosten dafür zu tragen. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall, in dem eine einheitliche Farbe vorgeschrieben wird, nicht dazu verpflichtet Kosten zu übernehmen. Sie können allerdings die Berufskleidung als Arbeitnehmer steuerlich geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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