Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Nach § 5 EFZG
ist der Arbeitnehmer – auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung – verpflichtet, bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid zu geben und ihn über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie Ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nachgekommen sind. Eine Verpflichtung zum Rückruf bestünde m.E. nur, wenn sich hinsichtlich Ihrer Gesundheitsprognose etwas geändert hätte, wenn Sie also in Kürze wieder den Dienst antreten würden oder aber absehbar wäre, dass Sie noch sehr viel länger erkrankt sind.
Selbst wenn man unterstellen würde, Sie wären verpflichtet zurückzurufen, wäre dies kein ausreichender Grund für eine Kündigung. Dieser vermeintliche Pflichtenverstoß würde dem Arbeitgeber lediglich das Recht geben, Sie abzumahnen.
Einen Auflösungvertrag dürfen Sie keinesfalls akzeptieren, da Sie ansonsten mit einer Sperrzeit beim Bezug Ihres Arbeitslosengeldes rechnen müssten.
Es gibt Gestaltungsmöglichkeiten, bei denen Ihnen keine Sperrzeit drohen würde und bei denen Sie dennoch in den Genuß einer Abfindung kommen können.
Das Problem ist, dass Sie darauf natürlich keinen Anspruch haben und Ihr Arbeitgeber mitspielen würde.
Sie können mich dazu gerne morgen in der Kanzlei anrufen, dann kann ich Ihnen die einzelnen Möglichkeiten erläutern.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
André Sämann
Rechtsanwalt
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Herzogswall 34
45657 Recklinghausen
Telefon 02361 370 340 0
Telefax 02361 370 340 1
Mail info@ra-saemann.com
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Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Kündigung während Krankheit/Mobbing
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Beantwortet von
Rechtsanwalt André Sämann
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zu Beginn nur ein paar Fakten:
Ich arbeite seit 1,75 Jahren nun in jener Firma.
Ich leide unter einer chronischen Krankheit und habe auch einen Schwerbehindertengrad von 20%, welches meinem Arbeitgeber bei Einstellung bewusst war.
Mein Chef hat mich von Beginn an schikaniert und umging und hinterging mich ständig was mir das Arbeiten mit ihm wirklich zur Hölle machte und auch sehr schwierig und zeitaufwendig da ich andauernd Informationen hinterherlief oder Dinge doppelt erledigte. Ich wollte wirklich tough sein und das alles nicht persönlich nehmen, aber dies ist doch schwieriger als so gesagt. Seit ¾ Jahr wurde meine Darmerkrankung wieder aktiv (ich denke auch aufgrund des Ärgers und stress) und ich war öfter krank für 1 oder 2 Tage und einmal 3 Wochen am Stück da ich im Krankenhaus lag.
Nach diesem Krankenhausaufenthaltes wurde es fast unerträglich in der Arbeit, da er auch hinter meinem Rücken mit Kollegen über mich redete und diese aufhetzte und sagte ich sei zu labil für diesen Job, ich wäre nicht teamfähig und lauter solche Dinge (ich hatte wirklich noch nie irgendwo in einer anderen Arbeitsstelle Probleme davor – im Gegenteil)Kurz und gut er trieb es soweit, dass ich nachts nicht schlafen konnte aus Angst vor dem nächsten Tag in der Arbeit und ich wirklich einen Nervenzusammenbruch hatte und jetzt erst einmal auf ungewisse Zeit krankgeschrieben bin.
Mir ist jetzt in der Zeit klar geworden, dass ich auf keinen Fall mehr diese Firma betreten möchte und jetzt natürlich die für mich profitabelste Lösung suche. D.h. ich will, dass die Firma mich kündigt während meiner Krankheit, damit ich vor Gericht klagen kann und wenigstens eine angemessene „Entschädigung“ für die ganzen Schikanen erhalten kann.
Heute hatte ich eine Nachricht der Personalabteilung auf dem AB, die um Rückruf baten damit ich mit Ihnen über meine Krankheit rede und wie lange diese noch dauert ca.
Meine 1. Frage nun:
Muss ich zurückrufen (ich kann doch jetzt noch gar nicht sagen wie lange ich voraussichtlich noch krank bin) außerdem denke ich mir kündigen sie mich eher wenn ich mich nicht melde, oder schneide ich mir damit ins eigene Fleisch (die wollen mir bestimmt einen Auflösungsvertrag anbieten, den ich keinesfalls annehme)?
Meine 2. Frage:
Die Firma muss sich ja an die vertraglich geregelte Kündigungsfrist halten oder (was mir absolut recht ist, da ich ja so lange noch im Angestelltenverhältnis bin)?
Gibt es irgendetwas was Sie mir in dieser Situation noch raten könnten?
Vielen Dank für schnelle Antwort!
Kündigungsfrist Kündigungsfrist Arbeitgeber Kündigen Firma
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Wenn der Arbeitgeber jetzt mein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis kündigen würde, hätte ich dann vier20 €
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