Arbeitslosengeld Eins
12. Mai 2021 11:24
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Preis:
25,00 €
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Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich absolvierte von März 2018 bis April 2021 eine Ausbildung. Am 11.08.2020 erhielt ich eine unberechtigte fristlose Kündigung und machte von meiner Kündigungsschutzklage Gebrauch. Ich meldete mich am 11.08.2020 arbeitslos und beantragte ALG1. Einige Tage später teilte ich dem Amt ebenso die Anklage, die mein Anwalt, an dem Arbeitsgericht geschickt hatte, mit. In der Anklage stand u.a., dass die fristlose Kündigung unbegründet wäre, und dass das Ausbildungsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wäre. Im November 2020 zum Gerichtstermin zog mein Arbeitgeber die Kündigung zurück und kündigte mich betriebsbedingt zum Ausbildungsende (31.03.2021). Zusätzlich wurde in dem Vergleich beschlossen, dass ich als Gehalt rückwirkend ab August 2020 den Mindestlohn bis zum Ausbildungsende bekomme (1626,90€ Brutto).
Ich reichte auch diesen Vergleich an das Arbeitsamt und musste das erhaltene ALG1 komplett zurückzahlen.
Was ich auch tat.
Nun bin ich mit der Ausbildung fertig und habe wieder ALG1 beantragt. Doch die Vergütung (Bemessungsentgelt) ist genauso hoch wie im August, obwohl ich zwischen August 2020 bis April 2021 doppelt soviel verdient habe (Mindestlohn).
Nach einem Widerspruch bei Arbeitsamt, wurde mir mitgeteilt, dass die letzten 8 Monaten nicht zum Bemessungsentgelt herangezogen wurden, da meine tatsächliche Arbeitslosigkeit in August begann, auch wenn ich nach der Kündigung bis zum Ausbildungsende weiterbeschäftigt wurde.
Obwohl ich über 36 Monaten ,so gesehen, eine sozialversichertpflichtige Arbeit nachgekommen bin und kein Geld vom Amt in der Zeit erhalten habe (ich habe ja das komplette ALG1 von August bis Ende Oktober im November 2020 nach dem Gerichtsvergleich zurückbezahlt) werden die wertvollen letzten Monaten nicht für die aktuelle ALG1-Berechnung herangezogen.
Weil ich der Pflicht nachkam und mich damals im August 2020 nach der Kündigung direkt arbeitslos gemeldet hatte.
Ist das richtig bezüglich der aktuellen ALG1 Berechnung?
Vielen Dank